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Ablenkungsausschuss

Der Schnüffelablenkungsausschuss (öffentlich eher als NSAUA oder "erster Parlamentarischer Untersuchungsausschuss" der Wahlperiode bezeichnet) hat ja schon ziemlich früh und einstimmig beschlossen, einen gewissen Edward Snowden als Zeugen hören zu wollen, der ja vermutlich Interna der US-Geheimdienste kennen könnte, und anders als die amtierenden Schnüffler deutscher Geheimdienste nicht der Schweigeverpflichtung durch die Regierung unterliegen würde. Allerdings gab es da einen kleinen Haken: Der Herr Snowden hielt sich nicht im Einflussbereich des Ausschuss auf, sondern weilt unfreiwillig in Russland, nachdem eine gewisse US-Administration ihm während seiner Reise den Pass aberkannt hatte.

Da stellten sich die Regierungsvertreter nun also vor, sie könnten den Snowden in irgend eine (bloß nicht die deutsche) Botschaft in Moskau schicken, und ihn von dort per Video befragen. Das hatte aber wieder Haken: Snowdens Anwälte weisen darauf hin, dass er aus Russland nicht so frei sprechen könnte, wie vor Ort in, sagen wir, Berlin. Wo rein zufällig ein gewisser NSAUA sich immer wieder getroffen hat. Da verwies der Ablenkungsausschussvorsitzende darauf, dass Snowden vor dem EU-Parlament ja schon als Sachverständiger per Videoschalte geredet hätte. Es brauchte da einen Anwalt Snowdens, um dem Vorsitzenden des Ausschuss auf den Unterschied zwischen Sachverständigem und Zeugen (Wahrheitspflicht, eigenes Wissen) deutlich zu machen. Das wurde also auch nichts.

Nun könnte ja eine Regierung eines eigenständigen Staates einem wichtigen Zeugen auch mindestens Freies Geleit anbieten, wenn nicht gleich Asyl. Dazu befragte kurz nach Beginn des Ablenkungsausschuss die Bundestagsopposition die Regierung. Und waartet immer noch auf eine Antwort. In der Zwischenzeit hat die Opposition diese Aussitz-Taktik vor Gericht gebracht, und da ist nun gestern ein Urteil bekannt geworden: Nein, die Opposition kann nicht gerichtlich erreichen, dass die Regierung gezwungen wird, dass sie die Befragung des Zeugens Snowden ermöglicht. Oder kürzer ausgedrückt: Der Ablenkungsausschuss ist in der Frage des Zeugen Snowden eine Farce. Neben den Teilen, wo die Spionageabwehr nie Spionage abgewehrt hat, der Geheimdienstkontrolle, die nie Geheimdienste kontrolliert hat, einer Kanzlerin, die alles Wissen nur aus den Medien haben wollte, einem Rechtsfreien Geheimdienst, der als Konsequenz der Gesetzesbrüche all das legalisiert bekommen hat, was er vorher schon illegal getan hat und bestimmt noch weiteren bedauerlichen Einzelfällen, die mir nur gerade nicht einfallen.

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