Skip to content

StörGH

Mal zur Abwechslung eine Meldung von einem Gericht: Und zwar hat gestern der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof veröffentlicht, wie aus dessen Sicht das Gericht entscheiden möge in der Frage, ob ein Anbieter eines kostenfreien WLANs haftet, wenn Urheberrechteverwerter die unerlaubte Nutzung von ihnen verwerteter "Kultur" geltend machen. Hier meint der Generalanwalt, dass die Verwerter einerseits Ansprüche geltend machen können, andererseits aber auch zwischen Kosten und Nutzen für die Gesellschaft abgewogen werden müsste. Oder anders ausgedrückt: Wenn das Gericht der ansicht des Generalanwalts folgt, wie es das meistens tut, könnte die deutsche Störerhaftung mindestens eingeschränkt werden.

Ich rechne prophylaktisch schon mal mit Geheul der Urheberverwertungsindustrie, die sich doch gerade erst das WLAN-Abschaffungsgesetz gekauft hat, was mit solch einem Urteil direkt hinfällig wäre.

mafiöses Kleingeld

Eine Meldung aus der Mafia: Die Copyfälscher von Warner Music bieten an, dass sie ein Almosen zahlen für ihre illegale Anmaßung, dass sie in den letzten fast 100 Jahren die Rechte an Happy Birthday vertreten hätten. Konkret bieten die Raubmordkopierrechteverwerter von Warner an, dass sie 14 Milliönchen Dollar zahlen wollen, was den unrechtmäßigen Einnahmen von etwa sieben Jahren entspricht. Unverzinst, versteht sich. Das halte ich persöhnlich ja für eine reichlich dünne Summe, denn da fehlen noch ein paar Jahrzehnte an Abzocke, zusammen mit eienr Strafe, die die Content-MAfia umgekehrt ja von jedem kleinen Raubmordkopier-Terroristen verlangt. Gemäß der branchenüblichen Berechnungsmethode (Schadenssumme wird per Festlegung ermittelt, dann verdreifacht wegen illegal, und dann mit einer ungefähren Häufigkeit multipliziert) komme ich auf eine Summe von 14 Trilliarden. Zahlbar sofort ohne Abzüge, und die Geldeintreiber bedienen sich dann nicht nur am Firmenvermögen, sondern den Privatvermögen sämtlicher Vorstände sämtlicher Vorstände seit angeblichem Erwerb der Rechte in den 1930ern. 

Schadtube

Erinnert ihr euch noch, wie vor zwei Jahren eine Abmahnwelle lief, bei der Personen dafür abgemahnt wurden, dass sie bei RedTube angeblich illegal Streams geschaut hätten? Die Abmahnungen waren ja reichlich dünn begründet, weil sich Streaming von außen schwer bis gar nicht nachweisen lässt. Mal ganz davon abgesehen, dass auch die Richter in Köln zu Unrecht die Herausgabe der Anschlussinhaber hinter einer ziemlich langen Liste an IP-Adressen abgenickt hatten (weswegen der Richtervorbehalt bei mir gerne Redtubevorbehalt genannt wird). Nun, der frühere Anwalt der Kanzlei Urmann + Collegen hat sich jetzt nach seiner Entlassung als Anwalt noch ein Urteil eingefangen, wo er für den von ihm verursachten Schaden haftet, denn die Abmahnungen, die ja in die tausende gingen, seien eine vorsätzliche unerlaubte Handlung gewesen. Ich hoffe mal für den Herrn Collegen^WUrmann, dass er, anders als bei der Wurstfirma, deren Insolvenz er verschleppt hat, hier genug Geld parat hat, oder eine wirklich gute Versicherung. In dem Fall könnte er den Vertrag aber beizeiten los sein, denn der Schaden dürfte sich eher nicht so knapp halten. (Lawblog und Internet-Law berichten)

Was mir ja bei der ganzen Geschichte auffällt: Die Behauptungen der angeblichen Urheberrechtsverletzungen waren sehr schnell in der Welt, die Abmahnungen dazu auch. Den ganzen Mist wieder einzufangen dauert aber auffallend lange. Immerhin ist die Abmahnerei gerade bummelig zwei Jahre her. Mal ganz davon abgesehen, dass da neben Urmel mindestens ein weiterer Anwalt beteiligt war, der weniger breit in den Medien aufgetaucht ist, und seine Anwaltszulassung vermutlich sogar noch hat. Raubmordkopierabmahnerei scheint kein ganz unlukratives Geschäft zu sein, wenn man es nicht absurd übertreibt.

BDright

Erbauliche Meldung aus USA. Da gab es ein Gerichtsverfahren, weil der Musikkonzern Warner behauptet, Rechte an dem überaus anspruchsvollen Musikstück 'Happy Birthday to you' zu halten, was ein Filmemacher bestritten hat. Konkret geht es bei der Behauptung von Warner nicht um die Melodie, die bereits im Jahre 1893 erstmalig dokumentiert wurde, da aber noch zu einem anderen Text ('Good Morning to you'). Daran sind bereits sämtliche Verwertungsrechte erloschen. Vielmehr ging es um den überaus anspruchsvollen und komplexen Text des Liedes. Der wurde irgendwann in der Zeit vor 1935 in mühevoller Kleinarbeit auf achtzig Datenträgern - ach nein, das war etwas anderes... Jedenfalls von zwei Frauen gemeinsam erstellt. Deren biologische und juristische Nachfahren sollten die rechte an Lied und Text an die juristischen Vorfahren von Warner verkauft haben.

Nun zum Gerichtsverfahren. Da war vor kurzem ein Buch aufgetaucht, in dem Melodie und Text gemeinsam abgebildet waren, was bereits im Jahre 1922 erstmalig erschienen ist, wobei in einer Attribution darauf verwiesen wurde, dass der Abdruck mit Genehmigung einer Firma Summy erfolgt sei. Der damals verpflichtende Hinweis auf eventuelle Schutzrechte war dabei aber nicht angegeben. Im Verfahren spielte dieses Buch nun aber keine so zentrale Rolle, der Richter hat sich vielmehr an die insgesamt drei Verträge zwischen den Kleinkünstlern und den Rechteverwertern orientiert, und kam dabei zu dem Schluss, dass keiner der Verträge nachweislich die Rechte am Liedtext betroffen hätte. Damit war dann auch die Frage unwischtig, ob in den 1930ern ein 1922 bereits rechtfrei abgedrucktes Lied noch irgendwelche Schutzrechte genießen könnte. Anders als heute war damals in USA die Schutzfrist auf "geistiges Eigentum" noch deutlich begrenzt.

Ergebnis der richterlichen Untersuchung in erster Instanz: Warner konnte nicht beweisen, überhaupt jemals die Verwertungsrechte am Liedtext erworben zu haben. Damit dürfte Warner auch keinen Anspruch auf die jährlich bummelig 2 Mio Dollar haben, die der Konzern mit einem ziemlich alten Stück Musik inklusive trivialem Text bisher pro Jahr eingenommen hat. Das Urteil ist allerdings noch nicht zwingend rechtskräftig, wahrscheinlich klagt Warner sich noch durch die Instanzen, um auch in Zukunft aufwandsfreien Wohlstand genießen zu können.

Lügenschutzanwendbar

Nach den ganzen Kriegsmeldungen zu Griechenland eine erfreuliche Botschaft aus der EU: Das Lügenschutzgeld ist gar nicht anwendbar. Das meldet die EU-Abgeordnete Julia Reda, die nicht nur berichtet, dass die EU über das Gesetz hätte notifiziert werden müssen, sondern auch zeigt, dass die schwarz-gelbe Regierung das wusste und bewusst ignoriert hat. Rein rechtlich darf Deutschland das Gesetz so nicht anwenden, mir ist nur nicht klar, was das konkret bedeutet. Im einfachsten Fall dürfte ein vor Gericht gezerrter Betreiber eienr Suchmaschine darauf hinweisen, dass das Gesetz gemäß EU-Recht ungültig ist, und die Nummer wäre gegessen. Im schlimmsten Fall müsste die EU-Kommission ihre schwerfällige Bürokratie in Bewegung setzen, um erst ein Vertragsverletzungsverfahren anzustrengen, was dann Jahre später auf Deutschland wirken könnte.

Davon mal ganz abgesehen, wirkt das Gesetz ja ohnehin nicht, hat doch die VG Media im Auftrag der von ihr vertretenen Verlage Google die berühmte "widerrufliche Gratiseinwilligung" gewährt, nachdem ausgerechnet die Suchmaschine, die am meisten betroffen sein sollte, von dem Gesetz ohnehin nicht betroffen wäre. Da wundert mich nur, dass keine anderen Suschmaschinen-Betreiber gegen den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der VG Mafia vorgegangen sind.

Mafiateil

Tolle neue Idee der VG Mafia Media: Die bildet sich ein, den Verlegern stünden mal eben einfach so zehn Prozent des Umsatzes von google in Deutschland zu. Weil Lügenschutzgeld. Nun gesteht auch die VG Mafia, dass es Verleger in Deutschland gibt, deren Lügenschutzrecht die VG Mafia nicht vertritt, und deswegen begnügt sich die VG Mafia großzügigerweise mit sechs Prozent des Umsatzes.

So weit, so lächerlich. Aber was sagt denn die Gesetzesgrundlage? Naja, da gibt es die klitzewinzige Hürde, dass der Gesetzgeber in seiner Käuflichkeit sehr unscharf formuliert hat, dass einzelne Worte oder kleinste Textbestandteile nicht zu bezahlen wären. Weil, so die Begründung im Papier, reine Suchmaschinen ja gar nicht zur Zahlung verpflichtet sein sollten.

Und wofür verlangt die VG Mafia nun Geld? Eben, für genau die kleinsten Textbestandteile. Oder anders ausgedrückt: Die VG Mafia verhält sich BNDös. "Wie, das Gesetz erlaubt uns das nicht? Dann machen wir das trotzdem!"

Da sehe ich so spontan einen guten Ausweg: VG Mafia und Google tragen das vor Gericht aus. Die Alternative dazu wäre die berühmte belgische (auch: spanische) Lösung: Google schmeißt die VG Mafia und alle von ihr verkauften Verlage aus der News-Ecke raus. Dann dürfte die VG Mafia erstmal den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung beweisen, bevor sie überhaupt juristisch weiter pöbeln kann, und letztlich dürfte wieder das Lügenschutzgeld vor irgend einem Bundesgericht (BGH? BVerfG?) landet und ein höchstrichterlicher Spruch ergeht. Das dürfte allerdings Jahre dauern, bis dahin sind alle kleineren Suchmaschinen in Deutschland bereits pleite. Aber genau das war ja bestimmt Absicht der Regierung, als sie das dämliche Gesetz beschlossen hat. Und, nur für den Fall, dass jemand die SPD nicht als Mitschuldig ansehen sollte: Die SPD-Länder haben im Bundesrat nichtmal versucht das Gesetz auszubremsen. mal ganz davon abgesehen, dass inzwischen Minister aus der SPD schon nach Verschärfung des Lügenschutzgeld verlangt haben.

Medien-Mörder

Und dann war da noch die Geschichte mit dem Flugzeug, was vor knapp einer Woche abgestürzt ist. Über die Ursache für den Absturz ist relativ wenig wirklich bekannt. Genau genommen haben die Ermittler in Frankreich nur den Cockpit Voicerecorder, auf dem die im Cockpit gesprochenen Worte zu hören sein sollen. So eine Aufzeichnung auszuwerten dauert üblicherweise nicht unheimlich lange (es sei denn, es geht um MH17, da ist bis heute nichts zu berichtet worden), ist aber auch nicht zwigend ergiebig. Nun hat am Donnerstag, also gerade mal zwei Tage nach dem Absturz der Staatsanwalt in Frankreich sich vor die Presse gestellt, und verkündet, dass nur der Co-Pilot im cockpit gewesen sei, der Pilot das Cockpit verlassen habe, und danach nicht wieder hineingelangt wäre. Und weil der Herr Staatsanwalt offenbar Hellseher ist, wusste er auch zu berichten, dass der Co-Pilot, dessen Namen er auch gleich der anwesenden Medienmeute präsentierte, das Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht hätte. Als "Beweis" verwies der Staatsanwalt darauf, dass der Co-Pilot geatmet hätte auf den Aufzeichnungen.

So dünn die Faktenlage, umso bescheuerter war die hiesige Medienmeute. Da sind zum Beispiel angebliche Journalisten zum Haus der Eltern des namentlich benannten Co-Piloten, und haben von dort live ins Fernsehen gesendet. Andere sogenannte Journalisten haben Frauen bedrängt, wie es sich anfühle, mit einem "Mörder" liiert zu sein, nur weil die Frauen es gewagt haben einen Mann mit dem Namen des Co-Piloten zu haben. Die größten Wellen haben die selbsternannten Qualitätsjournalisten mit unverpixelten Fotos des Mannes gemacht. Das war kaum noch zu toppen, aber die Lügenschutzgeldpflichtige Mord-Meute hat es doch geschafft: Da wurde erst über eine angebliche psychische Erkrankung des Co-Piloten gemunkelt, dann hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf sich mal kurz richtig verhalten und gar nichts gesagt, nur um Freitag Mittag zu verbreiten, dass angeblich eine Krankschreibung für den Tag des Fluges gefunden worden sei.

Halten wir also mal kurz fest: Aus der Tatsache, dass auf der Audio-Aufzeichnung Atemgeräusche zu hören sind, hat der Staatsanwalt gefolgert, der Co-Pilot sei bei Bewusstsein gewesen, und das könne nur bedeuten, er hätte das Flugzeug absichtlich abstürzen lassen. Und die Medienmeute walzt seitdem auch noch den letzten Rest Privatsphäre eines zumindest juristisch Unschuldigen davon. Wann werden wohl sämtliche Krankenakten der sogenannten Journalisten öffentlich ausgebreitet? Einige schwerwiegende psychische Ausfälle lassen sich bei deren Verhalten jedenfalls nicht ausschließen.

Oh, und wann erklärt der Staatsanwalt in Frankreich mal, warum vom zweiten Datenschreiber (Flight Data Recorder) laut Mediengemurmel zwar das Gerät, nicht aber die Speicherkarte gefunden worden wäre? Der Co-Pilot kann dafür ja kaum verantwortlich gewesen sein, der hat schließlich geatmet im Cockpit.

Totale Abwischer

Für Kenner der Thematik ist es keine Überraschung, dass manche Firmen sich in USA ausnehmend weite Rechte aus dem dortigen Urheberrecht anmaßen, und dann von Google bestimmte Adressen zensiert haben wollen. Bisher lustigstes Beispiel war, als ein Vertreter angeblich im Auftrag des Senders HBO die Seite HBO.com aus Googles Index gekickt haben wollte. Aber das übertrifft jetzt ein Unternehmen mit dem lustigen Namen Total Wipes (frei übersetzt: Totale Abwischer), was lustigerweise sogar in Deutschland sitzt: Das hat nämlich gleich mal so ziemlich alle Webseiten gemeldet, auf denen der urheberrechtlich verwerfliche Hinweis auf Download enthalten war. 

Scherz an den DMCA-Meldungen ist, dass da eigentlich was von juristisch bindender Versicherung steht, was logischerweise zu Strafen bei so offensichtlichem Missbrauch führen müsste, aber derartige Regeln hat die Content-Mafia bisher zu verhindern gewusst. Und die Abwischer-Firma hat als Entschuldigung gestammelt, dass da wohl ein Skriptfehler passiert wäre. Ich wrde ja nach dem offensichtlichen Fehler den Meldungen der Firma ungefähr so viel Beachtung schenken wie handelsüblichem Klopapier. Dann müssen die auch nicht viel an ihrem Namen ändern, Asswipes passt doch.

VG Merkbefreit

Was bisher geschah.

Noch am Donnerstag gab es wieder eine Wortmeldung der VG Mafia: Obwohl das Bundeskartellamt deutlich gemacht hatte, dass es keinen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bei Google erkennen konnte, heult die VG MAfia wieder rum, dass da doch irgendwo ein Missbrauch vorläge, weil Google ja gleichartige Sachverhalte ungleich behandeln würde. Einziger Haken daran: Die Sachverhalte sind nicht gleichartig. Auf der einen Seite sind die Verleger, die für nicht näher definierten "Content" Geld verlangen, auf der anderen Seite sind Verleger, die das nicht tun. Verlangt die VG Mafia also von Google, von keinem Verlag mehr Snippets anzeigen zu dürfen? Und wieso meint VG Mafia, für Verleger sprechen zu dürfen, die ihnen keine Vertretungsrechte eingeräumt haben? Mal ganz davon abgesehen: Was für bewusstseinsverändernde Chemikalien konsumieren die Vertreter der VG Mafia regelmäßig?

VG MAfia verlangt wieder

Was bisher geschah: In der vergangenen Regierung hat sich die Content-Mafia (konkret: Zeitungsverleger) ein Gesetz gekauft mit guten, rationalen Argumenten erstritten (Fnord!). Mit diesem Gesetz können die Verleger Suchmaschinen verbieten, mehr als "einzelne Worte" und "kleinste Textbestandteile" anzuzeigen, die die Verleger in das Internetz gestellt haben. Was das genau heißen soll? Die Regierung ließ ausrichten, das wisse sie auch nicht, sollen doch mal Gerichte entscheiden.

Als das Gesetz in Kraft trat, hat Google den Verlagen Briefe geschickt, dass Google leider kein Geld bezahlen könne, aber den Verlagen angeboten, wenn sie weiter kostenlos auf Googles News-Seite vertreten sein wollen, dann mögen sie das kurz schriftlich bestätigen und gut is. Das haben fast alle Verlage gemacht, inklusive des Verlags Axel Springer. Dann haben sich einige Zeitungsverleger zusammengefunden, und ein Monopol gebildet eine Mehrheit an der VG Media erworben, um ein Monopol zu bilden im Freien Markt Preise zu ermitteln, die die armen Verlage für die Raubmirdkopien der Suchmaschinen von diesen verlangen können.

Die VG Media ist dann losgezogen, hat sich einerseits beim Bundeskartellamt beschwert, dass Google ja ein Monopol sei, andererseits neben Google noch weiteren Siuchmaschinen Klagen angedroht. Das Bundeskartellamt hat den Verlagen leider mitteilen müssen, dass Google zwar eine marktbeherrschende Stellung haben würde, aber ein Missbrauch dieser Stellung nicht erkennbar sei. Wo aber die Verlage gerade da wären: Die VG Media hätte eine starke Ähnlichkeit zu einem marktbeherrschenden Monopol, bei dem der Sprung zum Missbrauch zumindest mal untersucht werden könnte. Google hat dann vor zwei Wochen angekündigt, dass von den Verlagen, die sich hinter der VG Media verstecken durch die VG Media ihre Rechte vertreten lassen, von den Verklagen zeige Google nur noch einzelne Worte oder kleinste Textbestandteile an, namentlich die Überschrift und den Link zum jeweiligen Artikel. Die VG Media verkündete öffentlich die Meinung, es handele sich um Erpressung. Weniger öffentlich bat die VG Media bei Google wohl darum, dass Google mit der Einhaltung des Gesetzes doch bitte noch etwas warten möge. Google hat dann verkündet, erst ab dem 26.10. nur noch einzelne Worte oder kleinste Textbestandteile der Verlage zur Anzeige der Artikel zu verwenden.

Nach der Vorgeschichte schwappte gestern diese Meldung über meinen Bildschirm: Die VG Media schlägt bei kleineren Suchmaschinen auf, um von denen absurd hohe Gebühren zu verlangen. Da sehe ich spontan vier mögliche Reaktionen: 1) Die Suchmaschinen werfen sämtliche Verklage aus der VG Media komplett aus dem Index. 2) analog Google zeigen die Suchmaschinen nur noch Überschrift und Link zum Text. 3) den Forderungen der VG Mafia nachkommen, absurd hohe Zahlungen leisten, und dann binnen kurzer Zeit in der Insolvenz verschwinden. Oder 4) Mit der VG Media vor Gericht ausfechten, was denn eigentlich das Gesetz meint, wenn da von "kleinsten Textbestandteilen" die Rede ist. Nach Ansicht der Verleger wären ja die Überschriften gemeint, mehr nicht.

Schalten Sie auch demnächst wieder ein, wenn es wieder Neues von der VG Mafia zu lesen gibt.

VG Nosnip

Es gibt mal wieder Neues vom Lügenschutzgeld, und zwar dieses Mal eine Reaktion von Google: Da versteckt sich in einem länglichen Text ein Hinweis, der mir gestern irgendwo bei Twitter zuerst begegnet ist. Und zwar wird Google bei den Verlagen aus der VG Media sich genau an das halten, was deren Interpretation des Lügenschutzgeldes ist und nur noch einzelne Worte oder kleinste Textbestandteile kostenfrei anzeigen. Namentlich: Die Überschrift Und der Link zum "Content". Reaktion der VG Mafia: Wuäääääääääääääh!!!!!!111111111 oder anders zusammengefasst: Nein, anzeigen soll Google nichts. Aber nichts anzeigen soll Google auch nicht. Weil.

Auch schön zusammengefasst gibt es die Geschichte bei Stefan Niggemeier, der die Reaktion der VG Mafia interpretiert.

Lügenschutzwirkung

Da sage noch einer, das Gesetz wäre völlig sinnlos, aber das Lügenschutzgeld, was ja als Gesetz seit 1.8.2013 in Kraft ist, wirkt. Wie Stefen Niggemeier berichtet, zeigen diverse kleinere Suchmaschinen keine Suchergebnisse von Verlagen an, die per VG Media ihre Buchstaben vergoldet haben wollen. Nun wage ich zu bedreifeln, dass die Auslistung ihrer Interwebseiten die Verleger ernsthaft stören wird, aber auf der anderen Seite ist es nur konsequent, wenn die Verleger beziehungsweise ihr Kartell nicht klar darstellen kann, wie die Suchmaschinen sich vor gigantischen Forderungen sonst schützen sollten.

Mir ist klar, dass die Springers den anderen Verlegern etwas anderes versprochen haben dürften, aber es gibt da dieses lustige Mantra, was in der Schule gelehrt wird: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Die Nachfrage ist bei dem Angebot offenbar nicht hoch genug, damit ein Preis über null Euro bestimmt werden würde. Mal ganz davon abgesehen, dass ich von den meisten ausgelisteten Webseiten ohnehin noch nie gehört hatte, aber bei den Suchmaschinen sieht es auch nicht viel besser aus. Bloß gut, dass der Justizmaaß schon eine Ausweitung des Lügenschutzgeld versprochen hat.

Urlassung

Erinnert ihr euch noch, wie letztes Jahr, kurz vor Weihnachten eine Welle an Abmahnungen aufschlug, gegen Leute, die angeblich Pornos bei Redtube gestreamt haben sollen? Die Anwaltskanzlei Urmann & Collegen, die die Abmahnungen verschickt hat, ist damals richtig bekannt geworden. Besonders der Herr Urmann (von den Collegen habe ich keine öffentlichen Wortmeldungen vernommen) war schnell mit großen Behauptungen da, wie rechtmäßig sein Verhalten sei, und wie unrechtmäßig die Abgemahnten sich verhalten hätten, und wie gut das doch alles bewiesen sei. Da stellte sich aber ziemlich schnell raus, dass es zwar kein BGH-Urteil zur Rechtmäßigkeit von Streaming gab, aber sowohl Juristen, als auch Regierung gemäß Wortlaut des Gesetzestextes davon ausgingen, dass beim Stream ansehen gerade keine abmahnfähige Handlung stattfinde. Und so haben alsbald auch die Richter, die die Daten der Abmahnopfer an die Abmahner herausgegeben haben, eingesehen, dass das falsch war.

Danach wurde es für einige Zeit ruhig um den feinen Herrn Abmahnanwalt und seine Collegen (sofern die überhaupt außerhalb des Namens der Kanzlei existieren). Vor einigen Wochen tauchten dann Berichte auf, der feine Herr Anwalt stünde vor Gericht, weil er angeblich die Insolvenz einer Wurtsfabrik verschleppt habe. Es scheint so, als ob der feine Herr Anwalt mit verschiedenen Arten von nacktem Fleisch umging. Und dann gab es am Wochenende die Meldung, dass das Gericht ihn in der Sache für schuldig befunden hätte, nachdem Urmann sich schuldig bekannt hatte und ein Geständnis abgelegt. Die Strafe lautet auf zwei Jahre Bewährung, Sozialstunden und Geldstrafe. Bei der Strafhöhe wird davon ausgegangen, dass Urmann seine Zulassung als Anwalt auch abgeben darf. Von den Abmahnern selbst niemand ist damit keine Firma unverändert geblieben, wobei ich nicht weiß, was aus dem Anwalt geworden ist, der stapelweise Auskünfte über die Anschlussinhaber von bestimmten IP-Adressen eingeholt hat. Mag sein, dass der ein kleiner fisch in der Abmahnindustrie war, aber aus kleinen Fischen werden manchmal ziemlich große Brummer.

Lügenschutzlehnung

Bekanntlich haben sich die Verleger von der letzten Regierung ein Gesetz schenken lassen, mit dem sie von Google Geld verlangen dürfen dafür, dass Google nicht nur den nackten Link zu Webseiten der Verleger-Webseiten anzeigt, sondern auch noch ein paar Worte von der Velerger-Seite dazu. Das "Leistungsschutzrecht für Presseverlage" (ich nenne es Lügenschutzgeld, nach all den Lügen, die angebliche Journalisten dazu verbreitet haben) ist zum 1. August 2013 in Kraft getreten, und Google hat zu dem Zeitpunkt schon allen bei Google News gelisteten Seiten ein Papier zugeschickt, dass die doch bitte Google erlauben mögen, auch weiterhin kostenfrei Texte anzeigen zu dürfen. Wer das nicht unterschrieben hat, wurde aus dem News-Index entfernt. So zahlt Google nun an keinen Verlag für die Anzeige von Texten der Verlage.

Das ist voe ein paar Wochen auch den Verlegern aufgefallen, die die Verwertungsgesellschaft Media (VG Media) feindlich übernommen haben. Die VG Media ist dann als Lautsprecher der Verleger zum Kartellamt gestapft und hat rumgeheult, dass Google ja ein Monopol hätte. Weil nur Google bestimmen darf, was auf Googles Webseiten angezeigt wird, oder so ähnlich. Außerdem hat die VG Media noch ein paar Suchmaschinenbetreiber mit Gerichtsverfahren belästigt, um die es hier aber nicht gehen soll. Daran ist nur spannend, dass Google zwar einerseits ein Monopol haben soll, andererseits neben Google aber noch weitere Suchmaschinen bezahlen sollen für den angeblichen Journalismus.

So weit die Vorgeschichte, kommen wir zur Meldung vom Freitag: Das Bundeskartellamt hat im Kern festgestellt, dass Google zwar viele Nutzer haben mag, was man als Monopol interpretieren könnte, aber andererseits keine Nachweise von Missbrauch eienr marktbeherrschenden Stellung erbracht wurden. Oder kürzer: Nö, da gibt's nichts, wo sich das Kartellamt einmischen wollen würde. Mögen die Verleger und die monopolisierte VG Media sich doch bitte woanders aufregen.

Lügenschutzklage

Erinnert ihr euch noch an das, was ich seit geraumer Zeit "Lügenschutzgeld" nenne? Das "Leistungsschutzrecht für Presseverlage", was die letzte Regierung beschlossen hat, und die SPD trotz anderslautender Ankündigungen nicht mal versucht hat aufzuhalten? Da war ja der letzte Stand der, dass kleinere Webseiten Inhalte von "Presseverlagen" komplett ausblenden, während Gppgle, die eigentlich gemeint waren, sich von den Verlagen schriftlich eine Erlaubnis geben lassen hat, deren Inhalte weiter kostenfrei anzeigen zu dürfen. Wer diese Erlaubnis nicht erteilt hat, ist danach aus dem News-Index geflogen. Im Ergebnis betrifft damit das Gesetz gerade Google also nicht.

Nun gibt es da eine neue Entwicklung: Die Verwertungsgesellschaft Media lässt verbreiten, sie wolle Google verklagen. Inwiefern Google Inhalte unerlaubt angezeigt hätte, kann ich weder in dem Heise-Artikel erkennen, noch erschließt sich mir das. Das einzige, was ich mir vorstellen kann: Ein Verlag, der bei Google unterschrieben hat, hat danach der Verwertungsgesellschaft Rechte übertragen, die jetzt meint, dass damit die Unterschrift bei Google nicht mehr gelten würde. Ob das juristisch überhaupt möglich ist, wage ich nicht einzuschätzen. In jedem Fall bleibt es emfehlenswert, Inhalte von Presseverlagen zu ignorieren, die nicht einigermaßen deutlich erlaubt haben, dass man auf sie verweisen darf, das Lügenschutzgeld ist ja ein einiger Haufen Rechtsunsicherheit.