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Verfassuchung

Erinnert ihr euch noch an den angeblichen Verein Linksunten Indymedia? Wo die Staatsanwaltschaft niemanden wegen Mitgliedschaft in dem vom damaligen Innenminister erfundenen verein auch nur angeklagt hat. Und als ein Journalist es wagte nicht nur zu berichten, dass die Staatsanwaltschaft da keine Anklage erhoben hat, hat der auch noch das Schwerstverbrechen begangen, einen Link auf die statische Webseite des angeblichen Vereins zu setzen. Woraufhin dann Polizei in der Redaktion und den Privaträumen des Journalisten durchsuchen wollte, weil man ja die Autorenschaft eines Journalisten nur beweisen kann, wenn man die Geräte und sämtliche Unterlagen des Journalisten wegnimmt. Nun, da hat am 19.11. ein unwesentliches Gericht aus Karlsruhe mit dem Beinamen Bundesverfassungs geurteilt, dass diese Durchsuchungen verfassungswidrig waren.

Der angebliche Verein da, weshalb wurde der noch gleich verboten? Weil der irgendwas verfassungswidriges gemacht haben soll? Also ich weiß ja nicht, aber wenn man Organisationen in der Gegend sucht, denen verfassungswidrige Bestrebungen bereits durch Urteile nachgewiesen wurden, läge meine Vermutung da näher bei Staatsanwaltschaft, Gericht und Polizei, vielleicht könnte da mal jemand ermitteln, ob das so alles in Ordnung ist?

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