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Eherkennung

Am 25.11. meldete sich der Europäische Gerichtshof mit einem Urteil zu Wort, bei dem zwei Männer aus Polen in Deutschland geheiratet haben, ihre Ehe in Polen aber nicht anerkannt bekamen. Meint das Gericht: Eine Ehe in einem EU-Land muss in einem anderen EU-Land aber auch gelten. Nachdem Polen bisher nur Ehen zwischen einem Mann und einer Frau anerkennt, muss die Ehe der beiden Männer eben irgendwie da reingepfriemelt werden. Das Urteil erinnert an ein Urteil aus dem US-Verfassungsgericht, wo auch die Frage zu klären war, ob Ehen in einem Bundesland in einem anderen Bundesland anerkannt werden müssen, und das Gericht ähnlich befand, dass eine rechtlich verbindlich geschlossene Ehe in (sagen wir mal) Kalifornien natürlich auch in Alabama zu gelten hat. Das Obergefell-Urteil aus USA wird vermutlich in der näheren Zukunft vom Subprime-Gericht angegriffen werden (wie ja schon Roe), aber bis dahin sind dann europäische Länder und US-Länder bei der Eheanerkennung ähnlich angelegt.

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