Straferschärfrecht
Eine Geschichte, die ich in ihrer Breite nur peinlich finde: Anfang Februar ist ein Bahn-Zugbegleiter gestorben, den ein Passagier angegriffen hatte (oder Bulshytt-Sprech der Polizei: Ein Angriff löste sich). So weit, so tragisch. Dann wurden aber schnell Forderungen laut, man solle doch irgendwo das Strafmaß erhöhen. Weil, wissen wir ja alle, Leute, die andere Leute angreifen, schauen immer erstmal in den relevanten Gesetzen nach, wie hoch die Strafdrohungen so aussehen, und lassen den Angriff ab einem bestimmten Strafmaß sein. Mal ganz davon abgesehen, dass egal wie hoch die Strafe gedreht würde, der konkrete Tatverdächtige davon ja gerade nicht betroffen wäre, weil die Tat ja vor der Erhöhung begangen wurde. Also alles purer Aktionismus. So tun, als täte man irgendwas. Aber, wenn eine einzelne Tat bei der jemand getötet wird, sofort Aktionismus hervorruft, wo ist der Aktionismus im Fall der polizeilichen Tötungsdelikte von Dortmund (Muhamed D.), oder der Fall, wo ein einzelner Polizist sein Opfer durch mehrere Schüsse von hinten erschossen hat? Beim Dortmund-Fall befand das erste Gericht, alle Polizisten seien freizusprechen. Der zweite Fall ist zuletzt als “irgendwqnn würde die Staatsanwaltschaft vielleicht doch mal Anklage erheben wollen” vorbeigeflogen. Verschärfungen im Strafrecht sind irgendwie keine gefordert worden. Fast so, als wären Tötungsdelikte durch Staatsvertreter pauschal Gut und Richtig. Ich frage mich dann nur, warum der Gesetzgeber im Strafrecht einen Straftatbestand Körperverletzung im Amt vorgesehen hat, wenn im Amt doch ohnehin immer alles total rechtmäßig sein muss.
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