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Gesetzesgeltung

Nachdem medial aufgefallen war, dass es die Ausreisegenehmigungspflicht im Gesetz gibt, und die eben nicht nur für Spannungs- und Verteidigungsfall gelten sollte, haben sich Leute vermehrt an die Bundeswehr gewandt, um eben eine solche Genehmigung zu erfragen. Die offizielle Regierungsreaktion ist dann gewesen, dass dort angekündigt wurde, es werde einen internen Vermerk geben, dass die Genehmigungen immer erteilt werden sollen. Und überhaupt, wäre das ja alles gar kein Problem. Und man bräuchte die Genehmigung ja auch gar nicht. Komisch, ich lese den Gesetzestext so, dass jede männliche Person im Alter von 17 bis 45 vor jedem Aufenthalt von mehr als drei Monaten im Ausland eine Genehmigung dafür einholen muss. Dass die Genehmigung immer erteilt werden muss, und es keine Strafe für Ausreise ohne Genehmigung gibt, sehe ich auf der Tonspur, aber nicht im Gesetz. Und eine interne Anweisung ändert auch nichts daran, dass es diese Pflicht da gibt. Warum öffentlich rechtliche Berichterstattung dann die Behauptungen der Regierung wiederholt, es wäre gar kein Problem, ohne Genehmigung auszureisen, leuchtet noch weniger ein. Überhaupt, wer gibt in Deutschland Gesetze? Ist das nicht der Gesetzgeber, also das Parlament? Und eben nicht die Regierung oder irgendwelche Medien? 

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