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Rechteverwerter ohne Schranken

Bei einer Anhörung im Bundestag haben Vertreter der Medienrechteverwertungsindustrie (MRVI) mal wieder neue Forderungen aufgestellt. So soll der Richtervorbehalt abgeschafft werden, wenn es darum geht, dass die Rechteverwerter von Internetprovidern Details zu Kunden eben dieser Internetprovider haben wollen. Hintergrund ist, dass bekanntlich die MRVI in großem Stil Leute verklagt, die angeblich im Internet Mediendateien angeboten haben sollen.

Zur Zeit erhalten die MRVI-Verfolger die Kundendaten nur, wenn ein Richter dieses Ansinnen bestätigt, aber wenn es nach dem Willen der Medienrechteverwerter geht, dann soll künftig wegen der "immensen Kostenbelastung" auf diesen Richtervorbehalt verzichtet werden. Es wäre ja nicht einzusehen, dass ein Auskunftsanspruch nur bei nachgewiesenem geschäftlichem Umfang der Rechtsverletzung bestehen würde. Klar, sonst kann man ja nicht jeden Computernutzer Raubmordkinderpornovergewaltigungsterroristenkopierer verfolgen, bei dem man annehmen kann, dass dieser schon mal eine Datei kopiert hat, ohne vorher einen angemessenen Tribut gezollt zu haben.

Nachdem ich mich in den letzten Tagen stark mit frei verfügbarer Musik beschäftigt habe, fällt mir dazu nur eins ein: Vielleicht sollten sich die Medienrechteverwerter mal fragen, ob es eventuell einen Grund geben könnte, dass immer weniger Leute ihre 'Produkte' kaufen wollen. Ich spiele jedenfalls sehr ernsthaft mit dem Gedanken, mich mal mit CDs von Black Lab zu versorgen, weil ich deren Musik sehr gut finde. Und jetzt ratet mal, was man mit diversen Titeln der Band so völlig legal tun darf.

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