Disqualifiziert
Eigentlich würde man ja ganz naiv von einer Bundesjustizministerin erwarten, dass sie wenigstens ein Minimum an Rechtskenntnis aufweist, oder sich zumindest erst dann zu Themen äußert, wenn sie sich diese Kenntnis irgendwie erarbeitet hat, aber Frau Zypries besitzt tatsächlich entweder den Mumm oder die Dummheit, das will ich jetzt nicht entscheiden, folgendes zum Thema informationelle Selbstbestimmung zu sagen:
"Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert."
Ich bin ja kein Jurist, aber wenn ich mich da mal etwas mit beschäftige, und mir dazu durchlese, was ein komisches Gericht mit dem eigenartigen Namen Bundesverfassungsgericht vor 24 Jahren dazu geschrieben (Quelle des Links: Wikipedia) haben soll, kommen mir ernsthafte Zweifel an der Kompetenz der Frau Ministerin:
1. Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.
Wenn ich in diesem Land etwas zu sagen hätte, gäbe es ab allerspätestens Montag zwei Ministerposten neu zu besetzen.
Mehr zur heutigen Abstimmung gibt es im Netz zu lesen, unter Anderem bei Thomas.
Kommentare
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Andre Heinrichs am :
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