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Ess Pee eins

Ich lasse gerade mal meinen Wintendo-Rechner das Vista-Servicepack installieren, was wirklich lange dauert. Einen Reboot hat der Rechner sich dafür schon verpasst, aber irgendwas sagt mir, dass da noch (mindestens) ein weiterer Reboot folgen wird. Wintendo eben.

Nachtrag: Okay, einen weiteren Reboot brauchte's dann doch nicht. Dafür ist das System jetzt irgendwie extrem lahm. Ich hoffe mal, dass es nur ein paar AppCaches weggeworfen hat. Sonst macht Vixta jedenfalls noch weniger Spaß als bisher schon, und das will was heißen.

I (Herz) BVerfG

Für den Fall, dass es jemandem entgangen sein sollte: Das Bundesverfassungsgericht hat mal wieder eine sehr interessante Entscheidung gefällt. Dieses Mal ging es um die verdachtsunabhängige Verbindungsvorratsdatenspeicherung (gern und oft als VDS abgekürzt). Im Eilverfahren hat das Gericht die Herausgabe der Kommunikationsmetadaten verboten für alle Fälle, die nicht der Verfolgung einer schweren Straftat dienen. Schwere Straftaten sind dabei bereits im § 100a der Strafprozessordnung festgelegt.

Einerseits hat das BVerfG die VDS zwar nicht vollständig gestoppt, aber andererseits zeigt eine genaue Untersuchung der Entscheidung, dass das damit begründet wurde, dass dieser Schritt dem Gericht nur zugestanden hätte, wenn eine Fortführung der Speicherung den Antragsstellern großen Schaden zufügen würde. Die Richter haben einen solchen Schaden verneint, aber der Bundesregierung Hausaufgaben aufgegeben: Zum 1. September muss die Bundesregierung einen Bericht vorlegen, in dem die Auswirkungen der VDS belegt werden müssen.

Die Richter begründen ihr Auskunftsbegehren wie folgt: "Der Bericht soll dem Senat dazu dienen, einerseits die Bedeutung der Vorratsspeicherung für die Strafverfolgung [...] sowie andererseits das Gewicht der durch einen Abruf der Vorratsdaten drohenden Nachteile einzuschätzen." Für mich sieht das so aus, dass das Gericht mal wieder ein fundiertes Urteil fällen will. Das gefällt mir an dem Gericht so.