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der absurde Verfassungsbrecher

Offensichtlich ist beim Bundesfolterminister mal wieder Wochenende gewesen. Jedenfalls hat sich der personifizierte Anstand (habe ich hier jemanden "schwarze Koffer" sagen hören?) sich mal wieder vor die Presse begeben. Der Leipziger Volkszeitung hat der Minister für Staatssicherheit ein Interview gegeben.

Zwar ist das komplette Interview mir noch nicht begegnet, aber ein paar Häppchen gibt es dann doch zu lesen: "Ich stehe dafür ein, dass der Staat die Freiheitsrechte seiner Bürger schützt. Nur unverantwortliche Kritiker behaupten das Gegenteil", so Schäuble. "Ich rate jedem, mich nicht als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden."

Das wirft bei mir spontan die Frage auf, ob die Wahrheit tatsächlich als Verleumdung (Verleubnung, anyone?) bezeichnet werden kann. Immerhin hat das BVerfG in den letzten Jahren immer wieder Gesetze des Verfassungsbruchministers für verfassungswidrig erklärt. Dazu kommen dann noch die diversen, klar verfassungsfeindlichen Aussagen des Ministers, in denen dieser auch vor der Menschenwürde keinen Halt macht, wenn es darum geht, 'Sicherheit' zu verkaufen. Wenn dieser Minister nun die vom Verfassungsgericht festgelegten Mindestrechte für absurd und völlig unverantwortlich hält, zeugt das für mich auch von fehlendem Unrechtsbewusstsein, ja sogar der Abwesenheit jeden Respekts vor dem Verfassungsgericht.

Dafür hat der Gesetzentwurf für das BKA-Gesetz noch eine fiese Wortverdrehung versteckt: Während das Urteil des obersten BVerfG eine verdeckte Infiltration informationstechnischer Systeme nur für zulässig erachtet, wenn Rechtsgüter bedroht sind, wie "Leib, Leben und Freiheit der Person", soll das Bundeskriminellenamt ihre Bundeswanze einsetzen dürfen, wenn eine Gefahr vorliegt für "Leib, Leben oder Freiheit einer Person" (Quelle: der Gesetzentwurf, der seit kurzem erhältlich ist, §20k, Absatz 1, Ziffer 1).

Aber der Verfassungsbruchminister will ja nicht als "permanenten Verfassungsbrecher" bezeichnet werden. Das finde ich absurd.