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Epic FAIL (again)

Liebe Medienrechteverwertungsindustrie,
wieder mal hat ein Gericht festgestellt, dass Eure massenhaften Anzeigen gegen Unbekannt nicht dazu führen, dass Ihr per Akteneinsicht nach Einstellung des Strafverfahrens den Anschlussinhaber ermitteln dürft, von dessen IP angeblich Künstler ausgeraubt urheberrechtlich geschütztes Material unerlaubt im Internet angeboten worden sein soll. Das LAndgericht München I ist zu der Auffassung gelangt, dass die Rechte des Anschlussinhabers (den Ihr als Raubmörder Raubkopierer bezeichnen würdet), insbesondere die Unschuldsvermutung gemäß Europäischer Menschenrechtskonvention, höher zu gewichten sind, als Euer Wunsch, dem Menschen möglichst viel Geld abzunehmen den Anschlussinhaber als "Störer" zivilrechtlich in Anspruch zu nehmen. Seht es ein, Euer Geschäftsmodell, was darin besteht, entweder Sondermüss auf Silberscheiben zu überhöhten Preisen zu verscherbeln, oder angebliche Urheberrechtsverletzer außergerichtlich auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, hat sich überlebt. Wie wäre es, wenn Ihr statt peinliche Bettelbriefchen offene Briefe zu schreiben, endlich mal im 21. Jahrhundert ankommt, und das Internet als Plattform anerkennt, und ein Geschäftsmodell auf dieser Basis anfangt? Alternativ dürft Ihr aber auch sehr gerne still versterben, das will ich Euch nicht vorschreiben.

Grüße,
Ich.