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Der Fall Kochbuch

Ihr erinnert euch bestimmt noch an die Frau Kochbuch und ihren Mann, die ihre Bilder dank SEO so platziert hatten, dass man auf der Suche nach Brötchen und anderen Fressalien recht einfach an Bilder von Frau Kochbuchs Mann geriet. Wer den Fehler gemacht hat, eines dieser Kunstwerke zu verlinken, ohne vorher einen Vertrag mit dem Herrn Kochbuch geschlossen zu haben, bekam recht bald einen kostenpflichtigen Brief vom Anwalt der Kochbuchs. Darun war dann eine Abmahnung und eine Unterlassungserklärung enthalten. Ähnlich erging es auch den Betreibern von Foren, deren Nutzer Artikel mit Links zu Bildern des Herrn Kochbuch eingestellt hatten. Hier traf die Unterlassungserklärung dann den Forenbetreiber, der doch bitte niemals wieder erlauben möge, dass in seinem Forum ein Beitrag eingestellt würde, in dem eines der Kunstwerke des Herrn Kochbuch unerlaubt abgebildet sei. Das führt dann dazu, dass die Forenbetreiber sicherheitshalber jeden Foreneintrag manuell freischalten müssten, um der Unterlassungserklärung garantiert gerecht werden zu können.

Soweit die Vorgeschichte. Heute taucht im Heise-Ticker eine Meldung auf, dass das OLG Hamburg der Meinung der Familie Kochbuch widerspricht, indem es eine Vorabprüfungspflicht ausdrücklich verneint. Damit entzieht der Richter der Unterlassungserklärung und der kostenpflichtigen Abmahnung ihre Grundlage, und sorgt dafür, dass die Familie Kochbuch nicht ganz so begeistert sein könnte. Es handelt sich bei der Meinungsäußerung des Richters zwar nicht um ein Urteil, aber ich rechne damit, dass das Urteil sich daran orientieren wird. Das versauert den diversen Klägern den Gerichtsstand Hamburg, der ja - mutmaßlich wegen der Rechtssprechung der Pressekammer am LG - bei Verstößen im Internet gerne gewählt wird. Zumindest Abmahnungen für Foren könnten damit in Zukunft deutlich zurückgehen. Ich bin absolut untröstlich für die armen Kämpfer gegen für das Recht.

Nachtrag: Golem hat das Thema einen Tag später auch entdeckt.