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geheimst

Der nicht-öffentliche Gesetzentwurf zur Internetzensur ist da. Alvar Freude konnte das Dokument auf einen Scanner packen und einscannen. Das Ergebnis des Scans mit nachfolgender OCR findet sich inklusive Kommentar auch bei ihm im Blog. Überraschungen gibt es kaum, bis auf eine Kleinigkleit:

(2) Die Sperrliste nach § 2 Abs. 4a BKA-G ist streng vertraulich. Die Sperrliste ist durch geeignete Maßnahmen gegen Kenntnisnahme Dritter zu sichern, die an den technischen Maßnahmen zur Vornahme von Sperrungen unbeteiligt sind.

Die Zensurliste muss also gemäß der First Rule strengst geheimst. Wer es wagen sollte, über die Zensur zu berichten, und dabei irgendwie auf die Zensurliste zu verweisen wird per Hausdurchsuchung eingeschüchtert, weil ja jeder, der über die Zensurliste berichtet, auch alle Kinderporno-Seiten angesurft, und alles Material heruntergeladen haben muss. Anders kann man ja nicht über die Zensur berichten.

Übrigens vermisse ich in dem Gesetzentwürfchen immer noch eine Regelung, wie Internetseiten überhaupt jemals wieder von der Zensurliste entfernt werden könnten, oder Bürger gar gegen unrechtmäßige Zensur vorgehen könnten.

pikantes Gesetz

Heise hat den nicht-öffentlichen Gesetzentwurf der Guttenberg-Familie erhalten und berichtet darüber: So sollen einerseits die ISPs verpflichtet werden, "durch geeignete und zumutbare technische Maßnahmen", den Zugang zu Seiten auf der Sperrliste "zu erschweren". Außerdem sollen die Provider dem BKA Statistiken über die Anzahl der gescheiterten Zugriffsversuche und die jeweiligen Ziele je Tag liefern.

Das BKA (auch Amt krimineller Bünde) erhält mit dem Gesetz offiziell den Auftrag, die Zensurliste zu führen, aber dabei nur Seiten zu zensieren, die nicht in der EU gehostet werden. Da ist wohl jemandem aufgefallen, dass es zu auffällig ist, wenn das BKA auch Seiten zensieren dürfen soll, die trivial über EU-Mittel an der Quelle abgeschaltet werden können. Dazu kommt noch, dass das BKA verpflichtet wird, nachzuweisen, dass zensierte Seiten zum Zeitpunkt der Eintragung in die Zensurliste kinderpornografisches Material enthalten haben sollen. Wer das prüft, steht da allem Anschein nach nicht. Ich vermisse auch eine Aussage, wie oft das kriminelle Amt Seiten auf der Zensur-Liste überprüfen soll, ob die überhaupt noch zensiert werden müssen, oder wie man sich gegen eine falsche Zensur wehren könnte.

Immerhin räumt das Ministerium in der Gesetzesbegründung ein, dass "ein lückenloses Access-Blocking nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit technisch nicht möglich" (Hervorhebung von mir) sei. Aber keine Angst, die Regierung wird das bestimmt noch ändern.

Insgesamt beschleicht mich der Eindruck, dass die Zensurliste eine Einbahnstraße ist,auf die man nur drauf kommen kann, aber nicht wieder runter. Zumindest lese ich bei Heise keine Hinweise darauf, dass man die Zensur als Betroffener oder als Bürger rechtlich angreifen könnte. Übrigens sehe ich auch keinen Hinweis, dass das Bundeskriminelle Amt sich auch nur darum bemühen würde, die Kinderpornos von den zensierten Seiten zu entfernen, oder gar die Seiten als solche abzuschalten. Ganz offensichtlich ist das Ziel des Internetzensurgesetzes (wie ich es nenne) nur, eine Zensur einzuführen, über die natürlich niemand reden darf.

Dass der Bundeskriminelle Geheimdienst nicht unbedingt für die Erstellung derartiger Zensur-Listen geeignet ist, erwähne ich nur der Vollständigkeit halber.

First Rule

Falls sich noch jemand fragen sollte, warum die Zensur-Listen so überaus streng geheim sein müssen, habe ich da ein Zitat gefunden:

The first rule of Fight Club is - you do not talk about Fight Club. The second rule of Fight Club is - you DO NOT talk about Fight Club. Third rule of Fight Club, someone yells Stop!, goes limp, taps out, the fight is over. Fourth rule, only two guys ...

Verlinker verlinken... (3)

Das Landgericht Karlsruhe hat dieses Internet-Dingens offensichtlich nicht verstanden. So ist das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass eine Hausdurchsuchung bei jemandem rechtens ist, der auf einen Blogeintrag verlinkt, in dem ein Link auf Wikileaks enthalten ist, wo Zensurlisten verfügbar sind, die auch irgendwo Links auf Seiten enthalten, die kinderpornografische Schriften (oder Bilder) enthalten. Genau genommen geht es um Episode eins der Verlinker-Serie.

Mit dem Beschluss, mit dem ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgericht Pforzheim angegangen werden sollte, zeigt das Landgericht Karlsruhe, dass es die Natur des WWW nicht verstanden hat, in dem ja gerade die Verlinkung eine wesentliche Rolle spielt. Wenn man nun aber für Inhalte verantwortlich gemacht wird, die über einen Link auf eine Seite erreichbar sind, die auf eine weitere Seite verlinkt, die auf eine weitere Seite verlinkt, die auf noch eine Seite verlinkt, auf der Böse Inhalte enthalten sind, dann wird damit de fakti jegliche Verlinkung gefährlich. Außerdem stellt sich die Frage, wie es mit Inhalten aussieht, die zum Zeitpunkt, als man den Link gesetzt hat, noch nicht über mehrere Zwischenschritte erreichbar waren. Und über wie viele Ebenen muss man selbst Links verfolgen, um sicher sein zu können, dass auf den verlinkten Seiten maximal Blümchenwiesen ohne Menschen zu sehen sind?

Oder anders ausgedrückt: Das Urteil ist so absurd, dass es selbst der ohnehin aufgeheizten Zensur-Debatte noch die Krone aufsetzt.

Teil zwei der Verlinker-Serie darf ich bestimmt noch verlinken, immerhin habe ich den Text ja selbst geschrieben.

Gehdorn

Man glaubt es kaum, aber Hartmut 'Betonschädel' Mehdorn hat heute seinen Rücktritt angeboten. Allerdings ist er sich keiner Schuld bewusst und betont, die Die Bahn hätte ja keine Straftaten begangen. Über genau diese Tatsache gibt es aber auch gegenteilige Meinungen.

Jetzt dürfte es für Frau Hosenanzug schwer werden, Mehdorns Weiterbeschäftigung jetzt noch zu rechtfertigen. Bleibt noch die Frage, wen die Umfall-Partei an Mehdorns Stelle setzen wird.

ComPod #148: Noch unzensiert, Teil 3

Space und Tech. Mit H4n und WIIIIINNNNDDD.

Im dritten Teil des Podcasts für diese Woche befasse ich mich mal wieder mit den Neuigkeiten aus dem All und der Technik. Mit dabei: Bank-Wanze STS-119-Update, Expedition 19, STS-125, Wiederauferstehung eines Displays, Marions Abmahnung, Mafia-Update (Neuseeland ohne 3-Strikes, Telecom-Wiederholung), Nummernportierung, Windos 7-Codecs, Flashdroid, WWDC angekündigt (8.6. bis 12.6.), Zoom H4n (Vor- und Nachteile), Sommerzeit. Für Musik sorgt dabei Rhonda Lorence mit dem Titel 'Winter Moon'.

Länge: 50:46, 46,5 MB.

Feedback hier, per Mail oder bei Podster ist übrigens immer noch ausdrücklich erwünscht. ;-) Bei iTunes könnt ihr den ComPod übrigens auch ganz einfach abonnieren.

Kritik verboten

Das UN Human Rights Council hat mit 23 Für-, 11 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen beschlossen, eine Resolution von Pakistan zu befürworten, mit der Kritik ("defamation") an Religionen verboten werden soll. Das war es dann wohl mit Free Speech.

(via Fefe und merrio)

es wanzt

So eine Unterraschung! Der Chef des Bundeskriminellenamts warnt also vor steigender Computerkriminalität. Phishing würde mehr und teurer, und auch die Malware würde immer mehr zunehmen.

Dazu stellt sich mir dann eine Frage: Herr Ziercke, für wieviele der Fälle von Schadsoftware ist Ihre Behörde verantwortlich? Denn es kommt schon doppelzüngig rüber, wenn Ziercke sich über Wanzen aufregt, die aber gleichzeitig selbst einstzt (oder einsetzen lässt).

Vermisst

In der kommenden Nacht vermisse ich eine Stunde. Die wird nämlich dank Umstellung auf Sommerzeit einfach verschluckt, um dann Ende Oktober wieder zu erscheinen. Immerhin geht dann die Uhr an meinem Autoradio wieder korrekt, die die ganze Zeit auf Sommerzeit gestellt war.

Und damit können die Unmengen an Blog-Aufsuchern auch wieder etwas mehr finden.

Für's Protokoll: am 29.03.2009 um 02:00:00 wird die Uhr auf 03:00:00 gestellt.

gelandet

Für's Protokoll: Die 125. Shuttlemission, STS-119, mit der das vierte Paar Sonnensegel der US-Baureihe, der S6-Truss, zur Internationalen Raumstation ISS gebracht wurde, ist heute Abend, 20:13 MEZ erfolgreich gelandet. Neben der Auslieferung und Installation des S6-Modulsdurfte Discovery auch noch Koichi Wakata, den ersten japanischen Langzeitbewohner der ISS abliefern, und dafür die US-Astronautin Sandra Magnus von der ISS zur Erde transportieren.

Hier nochmal die offiziellen Missions-Daten (zur EDT einfach 7 Stunden addieren, dann ergibt sich die Zeit in MEZ):

Landed:
Sat., March 28, 2009, 3:14 p.m. EDT
 Landing Site:
Kennedy Space Center, Fla.

 Mission Elapsed Time:
 12 days, 19 hours, 29 minutes, 33 secs

 Official Landing Times
 Main gear touchdown:
3:13:17 p.m. EDT
 Nose gear touchdown:
3:13:40 p.m. EDT
 Wheels stop:
3:13:45 p.m. EDT
 Total miles:
5.3 million

wirkt wohol!

Das Genöle vom Bundeskriminellenamtschef Ziercke hat was von Kleinkind. Der besteht darauf, Internet-Zensur wirke gegen Kinderpornografie. Für diese 'Erkenntnis beruft er sich auf nicht-genannte Studien und irgend welche ominösen Erfahrungen von Ländern, die bereits Zensur betreiben (und dabei zumindest gemäß der Zensurlisten, die in letzter Zeit bei wikileaks aufgeschlagen sind, auch Seiten zensieren, die überhaupt nichts mit Kindern, Pornografie oder gar Kinderpornografie zu tun haben).

Dummerweise hat seit der Veröffentlichung von Zierckes Genöle der Chef der schwedischen Ermittlungsgruppe gegen Kinderpornos, Björn Sellström, sich zu Wort gemeldet, und dem Focus mitgeteilt: "Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern". Außerdem sieht Sellström die schwedische Zensur als problemlos umgehbar an. Das gilt ja bekanntermaßen auch, wenn in Deutschland Zensur über manipulierte DNS-Server eingeführt werden soll. Die Aussagen Sellströms erachte ich irgendwie als besser begründet, als Zierckes Diskussionsbeitrag.

ComPod #148: Noch unzensiert, Teil 2

Politik. Teil zwei von zwei. Mit Wanzen, Banken und mehr.

Im zweiten Teil des Podcasts für diese Woche befasse ich mich mal wieder mit der Politik. Mit dabei: Volkszählungserweiterung, BKA-Homepage, Wanzen-Update (Wanzen-Verfolgung, SPD noch dagegen, BND), Holy Handgrenade, Amok (Köhler schwafelt, Stuttgart verbietet), Banken (AIG-Rückzahlung, Obübernahme, armer Ackermann), Steinkrampf, Holzklotz-Vorwurf, tschechischer Rücktritt, De-Mail-Ablehnung, Phantom-Spuren, Briten-VDS, ausgetausst. Für Musik sorgt dabei ANEMO mit dem Titel 'Fives And Sixes'.

Länge: 49:30, 45,4 MB.

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Freunde? Helfer?

Es war einmal am 28. Februar 2009: Eine 15-jährige ist auf offener Straße angesprochen, und dann in ein Auto gezerrt worden. Eine Zeugin, die das beobachtet hat, hat dann direkt den Polizei-Notruf alarmiert, und da auch das Autokennzeichen mitgeteilt.

Die Polizei hat dann auch mal einen Streifenwagen an den Ort der Entführung geschickt, aber völlig überraschenderweise dort das Auto nicht mehr angetroffen. Eine Halterabfrage zum Autokennzeichen ergab, dass das Auto auf einen Mann zugelassen war, der bereits wegen Sexualstraftaten vorbestraft war. Aber vor dem Mann müssen die Polizisten echt Angst gehabt haben. Denn, anstatt eine Streife zu seiner Wohnung zu schicken, um ihn zu fragen, ob er irgend etwas mit der Entführung zu tun haben könnte, müssen die Polizisten vor Angst sich fast in die Hosen gemacht haben. Anders kann ich mir jedenfalls nicht erklären, dass die 15-Jährige von dem Mann, dem das Auto nicht nur gehörte, sondern, der sie aich entführt hat, 18 Stunden lang festgehalten und vergewaltigt wurde. Später hat er sie dann wieder freigelassen.

Die Eltern des Mädchens erstatteten darauf hin Anzeioge gegen den Mann, und die Ermittlungen gegen den bereits mehrfach straffälligen Mann sind bereits so weit gediehen, dass er in den nächsten 14 Tagen mit einer Anklage rechnen muss.

So, und jetzt frage ich mich, inwiefern die Aktion (oder besser: Nicht-Aktion) der Polizei nicht nur unter unterlassene Hilfeleistung fallen, sondern auch, wann die verantwortlichen Polizisten mit Strafverfahren zu rechnen haben. Die Beamten, die an dem Abend mit dem Fall beschäftigt waren, sind jedenfalls immer noch im Dienst.

Nein, die Geschichte habe ich mir nicht ausgedacht, leider. Ich habe sie nur bei Udo gefunden.

So ganz nebenbei wirft der ganze Fall ein noch fragwürdigeres Licht auf das Verhalten von Staatsanwaltschaft und Polizei, die eine Hausdurchsuchung mit Gefahr im Verzug gegen einen Domaininhaber durchführt, aber andererseits eine gerade stattfindende Straftat, nicht für relevant genug hält, auch nur mal Polizisten loszuschicken, um bei einem wiederholt einschlägig aufgefallenen Mann zumindest mal vorbeizuschauen (Das Auto, was am Tatort nicht mehr zu finden war, hätte die Polizei wahrscheinlich auch finden können). Wenn Leute durchsucht werden, die es wagen, auf Zensurlisten zu verlinken, und andererseits Straftäter unbehelligt bleiben, dann ist doch irgendwas ganz und gar verdreht in unserer Welt.

Hauptsache billig

Wenn das stimmt, was Spon berichtet, dann hat im Einkauf bei den LKAn wohl jemand durchgepennt. Die Wattestäbchen, die da ganz offensichtlich mit genetischem Material verunreinigt waren, sind gar nicht für genetische Analysen freigegeben: Das Unternehmen Greiner Bio-One GmbH, das die möglicherweise mit DNA verunreinigten Wattestäbchen vertrieben hat, teilt in medizinisch-technischen Worten mit, dass ihre "Abstrichbestecke nicht geeignet für DNA-Analytik" sind. Die Werkzeuge würden zwar mit "ionisierenden Strahlen" sterilisiert, mögliche Verunreinigungen durch DNA könnten auf diese Weise jedoch nicht beseitigt werden.

Da hat wohl jemand im Einkauf gedacht, die teuren Stäbchen, die für genetische Untersuchungen freigegeben sind, seien zu teuer. Nehmen wir doch lieber die billigen Stäbchen, die sind ja schließlich auch steril. Dummerweise reicht das nur nicht.