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Hartz IVerfassungswidrig

Heute ist ja Urteilsverkündung gegen Hartz IV, und wie es aussieht, hat das Gericht befunden, die Hartz IV-Sätze sind verfassungswidrig. Und zwar für Kinder und Erwachsene. Die Regierung bekommt dann wohl Zeit bis zum nächsten Jahreswechsel, um verfassungsgemäße Hartz-Sätze zu erlassen. Ob damit wohl die Rückforderungen der 20€ Kindergeld-Zuschlag hinfällig sind?

Da hätte ich ja glatt mit rechnen müssen: dpa meldet um 12:22: Arbeitsministerin Ursula von der Leyen hat das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Chance für Kinder begrüßt. Gerade der in der bisherigen Regelung vernachlässigte Bereich von Bildung und Bedarf in der Schule müsse jetzt in den Vordergrund rücken, sagte die Ministerin.

Nur nochmal zwecks größerer Deutlichkeit: Die selbe Ministerin, die noch am 28. Januar in einer dpa-Meldung zitiert wurde mit der Forderung, Hartz IV-Empfänger sollten gefälligst die zwanzig Euro Kindergelderhöhung zurückzahlen, die ihnen wegen staatlicher Dummheit ausgezahlt wurden, obwohl sie die nicht hätten bekommen sollen. Weil Kindergeld ja nichts für Hartz IV-Empfänger ist, müsst ihr wissen. Und diese Ministerin findet das jetzt also offiziell gut, dass der Regelbedarf, nach dem eben die zwanzig Euro zu viel gewesen wären, verfassungswidrig ermittelt wurde.

Auch die Vertreter der SPD, die ja schon immer für höhere Hartz IV-Sätze gewesen sein wollen, dürfen wieder gewohnt als lächerlich tituliert werden. Wenn sie das doch wollten, hätten sie ja zumindest Diskussionen darüber anstoßen können. Haben sie nur nicht.

Das Urteil bedeutet ja genaugenommen nicht, dass der Regelsatz jetzt erhöht werden muss, da vertraue ich schon auf die neoliberalen Dummschwätzer, dass sie einen neuen Rechenweg finden, auf ziemlich genau die selbe Summe zu kommen. Aber dafür müssen ja zum Jahreswechsel auch Steuersenkungen finanziert werden. Die 'Leistungsträger' müssen ja entlastet werden, koste es, was es wolle.