Skip to content

Urteilsreaktionen

Rechtsanwalt Thomas Stadler hält das Urteil für keinen Sieg der Bürgerrechte und weist darauf hin, dass das Urteil kein Totalverbot einer Vorratsdatenspeicherung darstellt, was dann diverse Kommentare nicht ganz so kritisch sehen.

Dann hat Tagesschau.de ein paar Reaktionen. Darunter Westerwelle, der das Urteil für die FDP in Anspruch nimmt. Ich hab da ja die dumpfe Vermutung, dass nicht alle der 35.000 Kläger mit der FDP zusammenhängen dürften. Außerdem dürfte doch die EU-Richtlinie die Justizministerin immer noch zu einer Umsetzung zwingen. Welcher Partei gehört die amtierende Justizministerin doch an? Die anderen Reaktionen sind auch erwartbar: Der parlamentarische Geschäftsführer der Zensurpartei Union ist "ausdrücklich nicht froh", und GdP-Freiberg redet von einem Ermittlungsinstrument, dass der Polizei "aus der Hand geschlagen wurde." Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter kritisiert: Vizechef Albishausen meint, es sei "ein guter Tag für alle Kriminellen". Die Regierungspolitiker kann er damit nicht meinen, denn für die ist es ja gar kein so guter Tag.

Die Content-Mafia bringt sich dann schon mal in Stellung, nimmt einen Absatz aus dem Urteil heraus unt kündigt ihre Wünsche an.

Und dann hab ich da noch einen Link zu Youtube, den ich noch gar nicht ansehen konnte, zur Urteilsverkündung. Vielleicht lässt sich da was für den Podcast draus machen...

RIP, VDS!

Grund zu großer Freude: Das Bundesverfassungsgericht hat gerade die Vorratsdatenspeicherung komplett kassiert. Ich zitier einfach mal aus der Pressemeldung:

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung mit Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind. Zwar ist eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig. Es fehlt aber an einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung. Die angegriffenen Vorschriften gewährleisten weder eine hinreichende Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten. Auch genügen sie nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Transparenz und Rechtsschutzanforderungen. Die Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig.

Damit ist die VDS dann wohl tot. Und ich hab nen Grund, ganz breit zu grinsen.