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Datenschutzaufsichten

Dass der Gesetzgeber für Gesetze Schelte bezieht, ist ja nicht selten. Heute ist es mal nicht das Bundesverfassungsgericht, was kritisch urteilt, sondern der Europäische Gerichtshof. Der hat befunden dass das deutsche System der Datenschützer nicht der entsprechenden Richtlinie entspricht. Die Richtlinie verlangt völlige Unabhängigkeit von Datenschützern, was hier nicht gegeben ist. Nachdem ich mit der Meldung erstmal nicht viel anfangen konnte, verweise ich mal auf RA Stadler, der darauf hinweist, dass das Urteil sich nicht auf die Datenschützer von Bund und Ländern bezieht, sondern auf Datenschutzaufsichten, die über private Datenschutzbeauftragte wachen.