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Verfassungsbruch, permanent

Darüber, dass am Donnerstag die Frist abläuft, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber gesetzt hatte, um ein neues Wahlgesetz zu beschließen, habe ich mich im Podcast schon einige Male aufgeregt (aber noch nicht in schriftlich). Das sei hiermit geschehen. Was ich nicht wusste: Das ach-so-ehrenwerte Parlament ignoriert noch länger ein weiteres Urteil, bei dem es darum ging, dass Aufgaben innerhalb der Bundestagsfraktionen neben den ohnehin schon üppigen Diäten noch zusätzlich vergütet werden. Die Verfassungsrichter waren in einem Urteil aus dem Jahr 2000 der Meinung, dass nur die Fraktionsvorsitzenden eine zusätzliche Bezahlung erhalten dürfen, haben aber wohl keine konkrete Frist gesetzt, bis zu der sich die Bundestagsfraktionen an den Richterspruch zu halten hätten. Damit haben wir dann schon den dritten Fall, wo ein BVerfG-Urteil bestenfalls am Rande beachtet wurde, beziehungsweise in diesem Fall gar nicht. Der letzte Fall war das Urteil zum Hartz IV-Satz, der nicht nur für Kinder gar nicht ermittelt wurde (wurde er meines Wissens auch nach dem Urteil nicht), wo das Gesetz erst auf den letzten Drücker im Bundestag beschlossen wurde, dann aber vom Bundesrat nicht einfach abgenickt wurde (klar, mit den Länderchefs reden wäre ja auch kompliziert gewesen). Der neueste Fall ist das Wahlrecht, was nach dem Urteil bis zum 30.6. hätte geändert werden müssen, um zu verhindern, dass es negatives Stimmengewicht gibt. Das haben sowohl große Koalition als auch schwarz-geld schlichtweg ausgesessen, so dass zum Termin noch nicht einmal ein Gesetzentwurf im Bundestag liegt. Ob die angekündigte Einigung dem Urteil entspricht, wage ich nicht zu vermuten. Mindestens deren Beschlusstermin wird dem Urteil aber nicht genügen, der Entwurf soll erst irgendwann nach der Sommerpause beraten und beschlossen werden. Jetzt lese ich, dass die Abgeordneten noch ein weiteres Urteil ignorieren, was bei mir die Frage aufwirft, ob dem BVerfG nicht besser Sanktionsmittel zustehen sollten, womit die Richter Verfassungsbrecher wie die amtierende Regierung bestrafen könnte. Offensichtlich besteht da ein Bedarf.

Ausstiegspartei

Die Grünen haben am Wochenende per Parteitag beschlossen, dass die Partei sich offiziell dem Gesetzentwurf der Regierung anschließen will, im Jahr 2022 die letzten Atomkraftwerke abzuschalten. Damit wurde die frühere Forderung der Grünen begraben, einen Atomausstieg bis 2017 anzustreben. Außerdem eröffnet das Gesetz von Schwarz-Gelb die Möglichkeit, aus dem Ausstieg nochmal auszusteigen. Von den 17 Kraftwerken in Deutschland sollen die ältesten sieben und Krümmel abgeschaltet bleiben, in den Jahren 2015, 2017 und 2019 je ein weiteres Kraftwerk vom Netz gehen (hiergegen haben AKW-Betreiber bereits Klagen angedroht), und in den Jahren 2021 und 2022 je drei AKW abgeschaltet werden. Was mir an dem Konzept unangenehm auffällt: Was hindert eine zukünftige Regierung, im Jahr 2020 die dann noch laufenden sechs AKW länger laufen zu lassen? *) Und wo kommt der Strom her, den die sechs Kraftwerke nach der Abschaltung ihrer Stromerzeugung noch für eine geraume Weile benötigen werden? Für eine Partei, zu deren Gründungsforderungen der Ausstieg aus der Atomkraft gehört, hätte ich erwartet, dass die genau diese Fragen der Regierung stellen und erst dann dem Ausstiegsgesetz zustimmen, wenn sie befriedigende Antworten erhalten haben.

*) Die Antwort, die sich die Grünen darauf selbst geben: Nachdem vier Parteien für den Ausstieg seien, werde sich wohl niemand trauen, nochmal aus dem Atomausstieg auszusteigen. Nachdem die Energiekonzerne damit jede Menge Geld einnehmen dürften, habe ich Dreifel daran, dass eine Regierung sich nicht durch entsprechende (Steuer)Zahlungen überzeugen ließe. Immerhin hat Merkel auch schon mal den Ausstieg begraben, nur um ihn ein halbes Jahr später wieder auszugraben.

Forschilvana

Dann war da die Politikerin, die vor einer Wahl dadurch auffiel, dass sie besonders selten im Parlament anwesend war, mit dem Slogan 'Leistung muss sich wieder lohnen' und einem Doktortitel plakatiert wurde. Als dann öffentlich wurde, dass deren Dissertation eine große Anzahl nicht gekennzeichneter Zitate (Raubmordkopien?) enthielt, hat ihr die Uni den Doktor wieder abgenommen. Dagegen will die Politikerin juristisch vorgehen, weil doch schon ewig bekannt gewesen sei, dass sie zu faul zum selbst schreiben sei, und sie also den Titel, den sie nie hätte erhalten dürfen auch nicht wieder abgenommen bekommen dürfen. So weit, so dreist. Aber es geht noch dreister: Die Politikerin, Transsilvana Koch-Mehrin, wird nun im EU-Parlament auch noch Forschungspolitikerin, weil sie dafür ja so qualifiziert wäre. Oder so. Dabei ersetzt sie Jorgo Chatzimarkakis, dessen Dissertation auch gerade wegen Kopierverdacht untersucht wird. Die überführte Plagiatorin ersetzt also den mutmaßlichen Plagiator als Forschungspolitikerin. Da sag noch jemand, Politik sei logisch.

Steuersenke

Wie es aussieht, tut Merkel Rösler und dessen Pfeifen einen Gefallen und denkt laut über eine Steuersenkung nach. Auf den ersten Blick dachte ich, es ginge bestimmt um Wahlkrampf, also eine Steuersenke pünktlich so, dass die Wähler sich positiv an die Regier erinnern. Inzwischen ist mir aber auch schon eine Meldung begegnet, dass die Steuersenke demnächst käme. Nachdem die FDP ja auch nach ihrem Führungswechsel immer noch nur ein einziges Thema in die Öffentlichkeit packt (Steuersenkungen), wirft das die Frage auf, was die Union wohl als Gegenleistung für die Werbung haben will. Mein Verdacht: Die CZU könnte verlangen, dass SLS ihre Meinung zur verdachtsunabhängigen Vorradsmindestspeicherung aufgeben sollte. Ich glaube nicht, dass in der FDP genügend Bürgerrechtler sitzen, um die Partei dann am Umfallen zu hindern, und SLS traue ich zu, im Zweifelsfall mal wieder von ihrem Ministerposten zurückzutreten, anstatt die Vollüberwachung des Volkes abzunicken. Aber vielleicht (hoffentlich) interpretiere ich die Meldungen falsch, und Merkel hat Rösler wirklich nur den Wahlkrampf versprochen.

Verdummer

Zeitungsverlage sind ja sooooooo modern. Und die einzigste[tm] Informationsquelle auf der ganzen Welt. Oder so ähnlich. Einige Verleger haben schon seit inzwischen 1,5 Jahren gegen die Idee und später den Fakt einer Tagesschau-App gepöbelt. Jetzt wollen sie noch eine Stufe weiter gehen und gegen die App klagen, mit der nur die Inhalte der Tagesschau-Webseite leichter nutzbar für Mobilgeräte aufbereitet werden. Darüber, was sich die Papiervollschreiber erhoffen, kann ich nur mutmaßen. Denn selbst wenn der ARD verboten würde, ihre Inhalte in Form einer plattformspezifischen Anwendung zugänglich zu machen, hieße das noch immer nicht, dass auch nur eine einzige Person mehr Geld für vergleichbare Informationen der Zeitungsverlage ausgeben wollte. Mal ganz davon abgesehen, dass die App ohne eigene Rechnung kommt (GEZbühren muss ja ohnehin faste jeder abdrücken), während die Verlage für ihre Informationen separat bezahlt werden wollen. Mein Interesse daran, den rückwärtsgewanndten Verlegern auch nur Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, ist jedenfalls seit der Meldung auf null gesunken. Fürs Protokoll, es geht um diese Verlage

Zu den Klägern gehören außer der WAZ Mediengruppe, deren Geschäftsführer Nienhaus ist, nach dessen Aussage auch der Axel Springer Verlag (Welt, Bild), die Süddeutsche Zeitung, die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Medienholding Nord, die Verlage M. DuMont Schauberg und Lensing-Wolff sowie die Rheinische Post.

(Quelle, via)

VDSPD

Falls noch irgend jemand gedacht haben sollte, die SPD sei auch nur entfernt wählbar: Deren stellvertretende Fraktionsvorsitzende hat nach Merkel gejammert, und dringendst nach eine Vorratsdatenspeicherung verlangt. Der Vorschlag der Justiz-SLS, Telefon- und andere Verbindungsdaten nur bei Verdacht zu speichern, ist der SPD offiziell zu wenig. Denn die EU-Richtlinie verlangt ja nach mindestens sechs Monaten Speicherung. Deswegen empfiehlt die SPD eine dreimonatige Vorratsspeicherung.

Auch als kleiner Koalitionspartner in Baden-Württemberg verlangt der SPD-Innenminister nach einer neuen Vorratsdatenspeicherung. Aber, hey, die Grünen, die da großer Partner sind, werden bestümmpt eine neue Vorratsverdächtigung verhindern. Nicht.

Vollverdächtigung

Warum nur überrascht es mich nicht, dass die Polizei mal wieder Vollüberwachung betrieben hat? Dieses Mal ging es um Dresden, wo sowohl Neonazis als auch Gegendemonstranten ihre Meinungen äußern wollten. Die Polizei hat mit Angriffen auf Polizisten begründet, warum sie von allen in der Stadt gewesenen Mobiltelefonen die Besitzer wissen wollten. Und wie völlig unterraschend ist es erst, dass die so erlangten Bewegungsprofile dann gleich noch bei völlig anderen Verfahren genutzt wurden? Wie sagte doch einer der Sachverständigen vorm BVerfG im Verfahren gegen die verdachtsunabhängige (Mindest-) Vorratsdatenspeicherung? "Wo ein Trog ist, sammeln sich die Schweine" (oder so ähnlich). Darüber, wie die verdachtsunabhängige Vollerfassung aller Anwesenden juristisch zu bewerten ist, sind sich Udo Vetter und Thomas Stadler einig. Aber Auswirkungen auf die Verantwortlichen Siedens nicht mal ein höchstrichterliches Urteil haben, wenn es in einigen Jahren gefällt werden sollte.

keine rechtsfreie Seite

Das Internet darf ja bekanntlich kein rechtsfreier Raum sein, und deswegen muss jede deutsche Website ein Impressum enthalten. Letzte Woche hat die GVU die Website Kino.to abschalten und durch eine ziemlich dünne Gestärkte ersetzen lassen. Und weil die eben gar keine Informationen, ja nicht mal eine Autorenkennzeichnung ('die Kriminalpolizei' ist ja nun weder eine juristische, noch eine natürliche Person) enthalten hat, hat eine Webseite cineastentreff.de die Gelegenheit genutzt und dem sächsischen Innenminister als Vorgesetztem der dortigen Kriminalpolizei eine Abmahnung geschickt. Wenn doch das Internet kein rechtsfreier Raum ist, muss auch die Polizei sich an die Impressumspflicht halten. Als ich davon bei Twitter las, musste ich doch herzhaft schmunzeln. Ein wirklich schöner juristischer Hack, der mal denen, die immer vom rechtsfreien Raum schwafeln, zeigt, dass das Internet eben gar nicht rechtsfrei ist, ja noch nie war. Aber manche Personen haben das offenbar bisher nicht verstanden.

(Via netzpolitik, Twitter und Fefe)

"Doktor" Transsilvana

Gestern hat die Uni Heidelberg offiziell der FDP-Europaabgeordneten Transsilvana Koch-Mehrin den Doktorgrad aberkannt, weil die Frau in ihrer Dissertation (ähnlich wie ein gewisser Freiherr) auffällig viele undokumentierte Zitate verstaut hatte. Transsilvana hatte aber anders als der Herr Freiherr nicht alles so lange geleugnet, bis es nichts mehr zu leugnen gab, sondern war vor einiger Zeit bereits von allen aufwändigen Ämtern zurückgetreten. Nach dem Urteil der Uni will die Frau aber, dass das nochmal überprüft wird. Die FDP-Europaabgeordnete, die zur Europawahl mit dem lustigen Spruch auf Plakaten auftauchte 'Leistung muss sich wieder lohnen', meint, die Uni hätte doch schon lange gewusst, dass sie eine unzureichende Arbeit abgegeben habe u d fragt sich öffentlich, was denn die Aufregung solle. Einerseits hat sie ja Recht, dass sie den Doktorgrad nie hätte erhalten dürfen, aber darf eine Uni nicht Fehler beheben, indem falsche Titel wieder aberkannt werden? Und überhaupt, was ist eigentlich mit dem ständigen Gefasel von Urheberrechten, tut sich nicht auch die FDP damit hervor? Die CZU hat sich ja mit Guttenplag schon unglaubwürdig gemacht, und jetzt ist schlicht die Splitterpartei mit Regierungsbeteiligung dran. Fragt sich, wer als nächstes dran ist. In Union und FDP gibt es ja noch ein paar Personen mit Doktortiteln, bei denen nochmal in Ruhe nachgesehen werden darf, ob deren Dissertationen denn alle komplett in Ordnung sind.

Zensus

Kaum geht's dem Auge gut genug, gibt es eine neue negative Überraschung: Mein Briefkasten hatte eben die unengenehme Überraschung eines Briefs vom 'Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein' aus Kiel. Und uwar soll ich an dem Zensusdreck teilnehmen. Ich gehöre also zu der Stichprobe derjenigen Bürger, die intensivbeschnüffelt werden, damit die Bürgervollerfassung ('Zensus') prüfen kann, ob es Abweichungen zwischen den anderen Datenquellen und meinen Angaben gibt. Soweit ich weiß, macht es keinen Sinn, totalen Unsinn anzugeben, weil die Fragebögen ja nur zur Verifizierung dienen. Nur bei dem Feld zur Religion (der einzigen freiwilligen Frage) gibt es keine Datenquelle (weil eigentlich den Staat die Glaubvensverhältnisse einen Dreck angehen, hatten mal Leute gelernt, nachdem es da vor Jahrzehnten zur systematischen Verfolgung Angehöriger bestimmter Religionen gab).

Was ich mich jetzt frage: Kann ich mit dem Fragebogen irgendwie dem Staat eine auswischen? Was ich mir schonmal vornehme: Eine Auskunft nach Bundesdatenschutzgesetz, welche personenbezogenen Daten das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig Holstein in der Fröbelstraße 15-17 24113 Kiel so über mich gespeichert hat. Spätestens nachdem ich den Fragebogen ausgefüllt habe, ist die Antwort 'keine' ja nachweislich falsch. 

Andere spannende Frage: Seit wann ist denn ein Brief, der laut Selbststempel am 26.4. gestempelt wurde, über einen Monat unterwegs? Oder hat der Zensusbeauftragte (ein älterer Mann, seiner Stimme am Telefon nach) da was verpennt? Und wer kommt eigentlich auf die dämliche Idee, ausgerechnet ein ganzes Hochhaus zu bestichproben?

Moratende

Heute endet offiziell die vorläufige (und ich betone: vorläufige) Aussetzung der Atomlaufzeitverlängerung. Auch, wenn sich immer noch nichts an der Sicherheit der deutschen Atomkraftwerke geändert hat, könnten deren Betreiber beschließen, dass sie ihre Goldesel Kraftwerke wieder einschalten wollen. Nun sieht es nicht so aus, als würde eins der sieben Uraltkraftwerke wieder ans Netz gehen, bis vielleicht in einem Monat das neue Laufzeitverlängerungskürzungsgesetz in Kraft treten kann. Dafür enden bei den restlichen Kraftwerken langsam die geplanten Revisionen, so dass ohnehin größere Mengen Atomstrom im Netz sind. Mal abwarten, wie der Ausstieg jetzt weitergeht.

Folterfreispruch

Gerade bin ich über die Meldung gestolpert, dass ein Arzt erneut freigesprochen wurde, der eine wesentliche Rolle beim Tod eines Drogenkuriers gespielt hatte, indem er dem Kurier Brechmittel verabreicht hat, und dabei nicht erkannt haben will, dass er den Mann schwer verletzt. Den letzten Freispruch hatte der BGH einkassiert. Warum der Arzt wieder freigesprochen wurde, der zu seiner Verteidigung betont hatte, er habe schlicht keine Ahnung, ist mir schlicht unklar. Ein Arzt, der den Tod eines Menschen verursacht (inzwischen wird die Gabe von Brechmitteln gegen den Willen des Betroffenen als Folter eingestuft), gehört nach meinem naiven Moralverständnis bestraft. Und nicht nur der Arzt, sondern auch dessen Vorgesetzte. Ohne Bestrafung fällt es jedenfalls schwer nachzuvollziehen, wenn deutsche Politiker auf 'Schurkenstaaten' verweisen, in denen Demonstranten verprügelt werden (S21, der Fahrradfahrer der FsA-Demo fallen mir da ein), oder gefoltert (siehe Drogenkurier) werden. Ich hoffe mal, zu dem heutigen Freispruch begegnet mir noch die Begründung. Und es wäre wohl sinnig, wenn das Urteil nochmal vom BGH begutachtet würde. Bis dahin bleibe ich befremdet.

Löschen statt Sperren

Noch vor einem Jahr haben diverse Polit-Trottel immer wieder behauptet, Webseiten mit Missbrauchsdokumentationen ('Kinderpornos') ließen sich nicht löschen. Dass das Blödfug war, ist ja schon lange bekannt. Heute hat nun auch noch die GVU (Verfolger-Arm der Content-Mafia) bewiesen, dass sie die Seite kino.to abschalten und deren angebliche Betreiber festnehmen lassen kann. Wofür brauchte man doch gleich Zensur-Infrastruktur?

Komisch finde ich, dass behauptet wird, die Betreiber der Seite hätten an Raubmordkopien Unmengen an Geld gescheffelt. Soweit ich das verstanden habe, war das aber nur eine Seite, auf der irgendwo im Netz gehostete Streams erreichbar waren. Aber wenn die Content-Mafia behauptet, damit könne man so viel Geld verdienen, könnten sie ihr Geschäftsmodell ja einfach umstellen.

Gefunden im lawblog.

Austom neu

Die Regierung hat nun also einen Plan verabschiedet, wie sie mit Atomkraftwerken umgehen will. Letzte Woche war die Idee der schwarz-gelden Pfeifen, die ältesten sieben AKW plus Krümmel abgeschaltet zu lassen, deren Stromkontingente übertragbar zu machen, so dass dann frühestens 2021 das nächste Kraftwerk hätte abgeschaltet werden müssen. Mit dem Endetermin 2022 hätten so alle neun noch verbliebenen Kraftwerke innerhalb der Jahre 2021 und 2022 abgeschaltet werden sollen. Außerdem bestand die Fast Drei Prozent darauf, eins der alten Kraftwerke noch als 'Reserve' bis 2013 betriebsbereit zu halten, und auch 2022 noch ein Kraftwerk nicht ganz abgeschaltet zu belassen. In der Zwischenzeit haben sich Regierung und Länderchefs zusammengesetzt und auf folgenden faulen Kompromist geeinigt: Jedes Kraftwerk bekäme einen konkreten Endetermin, und in den Jahren 2015, 2017 und 2019 wird jeweils ein Kraftwerk abgeschaltet. In den Jahren 2021 und 2022 gehen je drei Kraftwerke vom Netz, und von Reservekraftwerken ist auch keine Rede mehr. Faul ist das deswegen, weil so immer noch eine größere Strommenge bis 2021 aus den AKWs rausfällt, die bekanntlich nicht in der Lage sind, im Lastwechselbetrieb genutzt zu werden. Wenn also viel Wind- und Solarstrom angeboten werden kann, können AKWs nicht einfach weniger Strom erzeugen, weil die nur relativ langsam geregelt werden können. Um nun aber innerhalb von zwei Jahren die Kapazität von sechs AKWs zu ersetzen, müssen entsprechende Kraftwerke bis dahin gebaut werden, können aber eben erst mit dem Zeitpunkt genutzt werden, ab dem die AKWs vom Netz gehen. Ein sinnvoller Atomausstieg sieht jedenfalls anders aus. Übrigens kann niemand garantieren, dass dieser Ausstiegsplan nicht genau wie der Rot-Grüne Plan nach der nächsten (oder übernächsten) Wahl(*) wieder umgekippt wird.

(*) Falls es bis dahin überhaupt verfassungsgemäße Wahlen geben kann.