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Augen-Kontröl

Ich war gerade wieder in der Augenarzt-Praxis, nachdem ich zuletzt Ende April da war. Erstmal die Zahlen: Visus rechts 100, links unter 10 (genauer macht der Automatismus nicht). Druck war links bei 18. Aber der Nachstar wird mehr und es gibt auch eine Veränderung der Hornhaut, die beim letzten Mal noch nicht da war. Im Ergebnis hab ich jetzt eine Überweisung in die Ambulanz (trotz Genörgel, dass ich nicht will), die ich wohl Dienstag nehmen werde, mit der üblichen Option auf eine OP. Die Ärztin meinte, dass da auch Cortison-Tropfen reichen könnten. Termin hab ich regulär Ende November, aber wenn ich Tropfen oder OP bekomme, soll ich vorher nochmal reinkommen. Alles nicht so schön. Dazu kommt noch, dass ich für den Brösel-Zahn gestern einen Genehmigungs-Brief bekommen habe. Den will ich aber erst dann nutzen, wenn das Auge erledigt ist. Immerhin hat sie mir verraten, wie vermutlich das Öl nach vorne gekommen ist: Es gibt da neben der Linsenkapsel Gewebe, was wohl durchlässig ist. Eigentlich gehört da kein Öl durch, uneigentlich ist es ja vorgekommen. Ach ja: Mehr geworden ist das Öl wenigstens nicht.

Urhellängerung

Unsere Geliebte Regierung plant mal wieder die Verlängerung von Verwertungsschutzrechten, und zwar dieses Mal die Leistungsschutzrechte des Tonträgerherstellers und der ausübenden Künstler, die von 50 auf 70 Jahre verlängert werden sollen. Begründet wird das mit eienr EU-Richtlinie, die das verlange. Die Schutzfrist-Verlängerung gild dann natürlich rückwirkend, auch wenn ich immer noch keine Begründung gelesen habe, wie denn nachträglich die Schöpfung von 'geistigem Eigentum' gefördert würde dadurch.

Noch ne Bundesverfassungsohrfeige

Auch heute gibt es wieder eine Ohrfeige für die Politrottel, und zwar aus der Gleichbehandlungsecke: Das BVerfG hat (völlig erwartet) festgestellt, dass beim Grundstücksverkauf eingetragene Lebenspartnerschaften nicht schlechter gestellt werden dfürfen als Ehepartner. Die Begründung erinnert mich irgendwie an die Entscheidung eine Woche davor: Es gibt keinen anderen Grund, als den, dass Ehe im Grundgesetz ausdrücklich genannt ist. Bei diesem Gesetz war auch wie beim Beamtenbesoldungsgesetz eine Neuregelung erlassen worden, die aber nicht rückwirkend galt. Genau das hat das BVerfG dann als Grundgesetzwidrig geurteilt. Und ich bin mir sicher, dass die Richter ähnliche Urteile für alle anderen Gesetze mit unbegründeter Ungleichbehandlung auch noch schreiben werden. Schade, dass die Verursacher der Verfassungsbrüche nicht dafür zur Rechenschaft gezogen werden.