Skip to content

Mafeigen

Am Donnerstag hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass Eltern nicht in jedem Fall haften, wenn ihre Kinder unerlaubt urheberrechtlich geschütztes Material geladen und/oder angeboten haben (Kampfbegriff: Raubkopie). Ein interessantes Detail der Äußerungen der Verlegervertreter ist dabei auf besondere Beachtung gestoßen. So soll ein Anwalt der Verleger darauf verwiesen haben, dass es so etwas früher nicht gegeben habe, da habe "auch mal eine Ohrfeige nicht geschadet". Nicht berichtet ist, ob der betreffende Vertreter sich in der aktuellen Gesetzeslage nicht auskennt, aber meines Wissens gilt eine "Ohrfeige" bereits seit einigen Jahren als strafbare Handlung. Ob die Wortmeldung dann als Anstiftung zu Gewalt gegenüber Kindern gewertet werden soll, ist mir jedenfalls unklar.

Nozember

Mal zur Abwechselung eine Meldung aus der 'Hups'-Ecke: Wie es aussieht hat jemand bei Google in der neuesten Version des Android-Systems einen Fehler eingebaut, der dafür sorgt, dass die Adressbuch-App da drin keine Geburtsdatümer im Dezember kennt. Nachdem Android-Versionne erst sorgfältig reifen, bevor sie auf Kunden treffen, die keine nexus-Geräte von Google nutzen, dürfte der Fehler noch nicht bei allzu vielen Usern aufgeschlagen sein. Und ich möchte doch hoffen, dass dann, wenn die Hardware-Hersteller ihre Versionen schnüren der hoffentlich bald verfügbare Fix da mit reinkommt.

Und wenn ich schon bei eigenartigen Bugs bin: Wie geht es eigentlich dem Schaltjahr-Bug von Microsofts früherem Musikspieler? Da war ja ein Update angekündigt.