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Drogewerkschaftler

In Berlin eruptiert gerade wieder Polizeikongress, was nichts anderes bedeutet, als dass die Forderungen nach Überwachung mal wieder sprießen. Den Vogel abgeschossen hat dabei diesews Mal Rainer Wendt, Bundesvorsitzender eiiner gewissen Deutschen Polizei-Gewerkschaft, der in einem Papiererzegnis mit folgendem Wortlaut zitiert wurde: „Dass Hacker-Terroristen ein AKW zur Explosion bringen, die Stromversorgung unserer Städte kappen oder Klärwerke stoppen, um die Bevölkerung zu vergiften, sind reale Bedrohungsszenarien“ (gefunden hier). Das wirft bei mir die Frage auf, was es noch braucht, um den Mann sofort einem Drogentest zu unterziehen, und falls der negativ ausgehen sollte ihn in psychiartrische Behandlung zu bringen. Der Mann leidet offenbar unter schlimmen Halluziantionen. Warum ihm da niemand hilft, ist mir völlig unklar.

Übrigens kann ich auch keinen Polizisten ernstnehmen, der sich von solchen Aussagen nicht distanziert, denn jedem Menschen, der nicht unter Verfolgugswahn leidet darf klar sein, wie wenig Wendt mit der Realität zu tun hat. Gleiches gilt für den Chef der Gewerkschaft der Polizei, Witthaut, der zuletzt damit auffiehl, dass er in sachen NSU von möglichen Versäumnissen geredet hat. Von der dritten Gewerkschaft in der Polizei-Community, dem Bund deutscher Kriminalbeamter, habe ich schon länger keine Meldung mehr bemerkt. Die sind in der Vergangenheit ja auch nicht nur mit sinnvollen Aussagen aufgefallen.

Adoptiurteil

Gestern war mal wieder Zeit f+r juristische Schläge mit Ansage. Und zwar hat sich das BVerfG mit der Frage befasst, wie es mit Adoptionen bei eingetragenen Partnerschaften aussieht. Geklagt hatten zwei Frauen, von denen eine ein Kind adoptiert hat, die andere das Kind aber nicht mit-adoptieren durfte. Das Gericht meint dazu, dass es keinen Grund erkennen kann, warum nicht beide Partner ein Kind adoptieren dürfen sollten. Sonst gab es die absurde Situation, dass ein Kind von einem Partner adoptiert wurde, der andere Partner aber gar keine Rechte und Pflichten erhalten konnte für das Kind. Wenn nun der Adoptivpartner aus irgend einem Grund verhindert ist, hat der andere Partner keine Möglichkeiten sich um das Kind zu kümmern. Dabei hält die Union doch andauern Kinder als Argument hoch.

Doeses Urteil befasst sich (wenn ich es richtig verstehe) nicht mit der Frage, ob eingetragene Partner gemeinsam ein Kind adoptieren dürfen (nartürlich nicht, bisher), die Frage wird noch gesondert geklärt werden müssen. In Anbetracht der deutlichen Richtung, in die die Urteile zu eingetragenen Partnern zeigen, habe ich aber keinen Zweifel daran, dass die Richter auch die Regelung der relevanten Gesetze wieder dem Gesetzgeber um die Ohren schlagen werden. So langsam wäre mal der richtige Zeitpunkt erreicht, dass Personen, die an verfassungswidrigen Gesetzen mitgearbeitet haben, die Kosten deren Beseitigung übernehmen. Ich sehe es jedenfalls nicht als Aufgabe aller Steuerzahler, den organisierten Verfassungsbruch zu bezahlen.