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LSurd

Gab es bisher schon keine glaubhafte Begründung für ein Lügenschutzgeld, wurde die ganze Gerschichte gerade noch ein paar Stufen absurder: Laut Medienberichten soll der Gesetzentwurf jetzt nicht mehr für Snippets gelten, sondern nur für alles Andere. Nun war die Begründung bisher ja darauf ausgelegt, dass die Böööösen Suchmaschinenraubm,ordkopierbetreiber ganze Anrisstexte raubmordkopieren würden, und in "sogenannten Snippets" anzeigen. Wenn nun die Sogenannten Snippets auch nicht vom Gesetz erfasst sind, bleibt nur noch übrig, wenn ganze Texte geraubmordkopiert werden. Und dann greift der findige Anwalt zum Urheberrechtsgesetz und begründet darauf eine Abmahnung. Denn das Märchen der Verleger, dass sie ja keine ganzen Texte, die geraubmordkopert werden würden, verfolgen lassen könnten, ist ja offensichtlich Bullshit, weil die Verleger dank Total Buy-Out sich von den Autoren ohnehin schon sämtliche abtretbaren Rechte abtreten lassen. Und damit bleibt dann ein Gesetz, mit dem genau gar nichts geschützt wird, und bestenfalls noch Abmahnanwälte die unklaren Rechtsbegriffe darin ausnutzen, um darauf ihr Geschäftsmodell aufzubauen und Privatleute abzuzocken.

Dazu bleibt aber auch noch die Tatsache, dass Verlagsmedien völlig schamlos lügen, wenn es darum geht, Sachverständige zu diskreditieren, die es wagen gegen das Geheiligte Monopolrecht zu argumentieren. Wobei das Handelsblatt ja als mehrfachtäter bereits einschlägig bekannt ist in Sachen Verwerter-Propaganda.

Ein Lichtblick bleibt aber noch: Die Abstimmung am Freitag wird wohl namentlich geführt, so dass auch bei diesem Gesetz wieder ein Abgleich zwischen Parteiaussagen und Abstimmverhalten der Abgeordneten möglich wird, wie es ihn vor der letzten Wahl ja in Sachen Zugangserschwerungsgesetz ja schon gab.