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Gerichtsklatsche von ganz oben

Das OLG München, wo in dieser Woche das Verfahren gegen Beate Zschäpe anfangen soll, hat ja bei der Akkreditierung von Medienvertretern ein paar Schwierigkeiten gehabt. Der Saal, in dem die Verhandlung stattfinden soll hat dank größerer Anzahl an Nebenklägern gerade mal hundert Plätze für Zuschauer und Medien, wovon fünfzig den Medien reserviert wurden. Bei der Reservierung ist wohl niemandem aufgefallen, dass von den zehn "Dönern" acht Verbindungen zur Türkei hatten, weshalb es wohl angemessen wäre, sicherzustellen, dass türksiche Medien die Verhandlung verfolgen können. Am Donnerstag hat das Gericht dann auch noch zugegeben, dass eine Mail an die Medien erst verspätet an türksiche Vertreter rausging, und dank der Tatsache, dass die fünfzig Medienplätrze in der Reihenfolge der Anmeldung reserviert wurden, hat das erste Medium aus der Türkei erst Platz 75 auf der Liste (bei 50 Plätzen im Saal). Jeden Versuch, das Problem durch Live-Übertragung in einen anderen Saal im Gericht oder irgendwelche Platztausche zu erreichen wurden vom Gericht abgelehnt. Außerdem hat der Vorsitzende des Gerichts ständig die richterliche Unabhängigkeit vor sich hergetragen und damit begründet, dass sich niemand in die Platzvergabe einmischen dürfe. Stellt sich raus, dass es doch jemanden gibt, der sich einmischen kann und darf: das Bundesverfassungsgericht. Dort hatten mehrere türkische Zeitungen geklagt und im Eilverfahren Recht bekommen. Dem Gerichtspräsidenten erlegen die Richter am BVerfG auf, mindestens drei Plätze für Vertreter ausländischer Medien vorzusehen, deren genaue Vergabe dem Gerichtspräsidenten in seien richterliche Unabhängigkeit übergeben wird. Aus meienr Sicht wäre der sauberste Weg, wenn die Platzvergabe nochmal neu aufgerollt würde, aber ich bin ja kein Richter. Davon abgesehen drängt sich mir der Verdacht auf, dass der OLG-Präsident sich hinter der richterlichen Unabhängigkeit versteckt, um nicht zuzugeben, dass er Scheiße gebaut hat. So unheimlich oft urteilen die Verfassungsrichter ja nicht über Platzvergaben bei Gericht, da hat der völlig unabhängige Gerichtspräsident also etwas seltenes erreicht.

Wulffklage

Völlig unterraschende Meldung von Freitag Mittag: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Wulff. Nachdem Wulff es abgelehnt hat, für 20.000 Euro das Verfahren eingestellt zu bekommen, hat die Staatsanwaltschaft nur getan, was sie vorher angekündigt hatte. Immerhin wirft sie dem ehemaligen Ministerpräsidenten vor, einen Geldwerten Vorteil von (wenn ich das richtig im Kopf habe) 754 Euro erhalten zu haben, nachdem er vorher dem großzügen Spender Sponsoren geworben hatte. Kleine Angestellte werden ja schon für 1,50 Euro fristlos rausgeworfen, beamte dürfen maximal 20 Euro entgegennehmen, aber der Herr Ministerpräsident konnte kein Problem erkennen, wenn er eine Dreistellige Summe geschenkt bekäme, besonders, wo er doch gerade als Amtsträger dem Spender etwas Gutes getan hatte? Über die Frage, ob das jetzt ausgereicht hätte, Wulff aus dem Amt des Bimbespräsidenten zu fegen, kann man streiten (ich finde: Ja, hätte es), aber das Verfahren sang- und klanglos einzustellen hätte ich jetzt nicht für angemessen erachtet.