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Abdingsung

Aus der 'Au, Dreck!'-Ecke hat mich heute ein Brief einer einschlägig bekannten Abmahnkanzlei ereilt. Ich hätte da vor einigen Tagen einen Film zum Download angeboten. Den benannten Film hab ich mir dummerweise sogar runtergeladen. Datum und IP kamen auch hin, Uhrzeit hab ich mir nicht angesehen. Also eine berechtigte Abmahnung. 

Die Unterlassungserklärung dabei hab ich mir dann mal angesehen, da sollte ich mich gegenüber dem Rechteverwerter des einen Films verpflichten, den einen Film nicht mehr zu verteilen, sonst gäbe es eine nicht benannte Strafzahlung. Klang nicht übermäßig ausschweifend. Kosten sollte das ganze mich 450 Euro an Strafe plus 506 für die Anwälte, die den ausführlichen aber offensichtlichen Formbrief verfasst haben. War da nicht mal was mit Kostendeckelung?

Naja, ich hab mich dann entschieden, wenn ich schon Mist gebaut habe und erwischt wurde, den Weg des geringsten Widerstands zu gehen. Ich hab die Erklärung unterschrieben, mit einem Umschlag und Briefmarke versehen, Empfänger- und Absenderadresse beschriftet und in den nächstgelegenen Briefkasten verfrachtet. Die Frist dafür haben die Abmahnwälte scheinbar gro'zügig bis Montag gesetzt, aber angesichts Feiertag und Wochenende ist das gar nicht soooo viel Zeit. Kam noch der Teil, der auf dem Konto schmerzt. Erst hatte ich überlegt, den Überweisungsträger zu nutzen, hab mich dann aber doch für elektronische Überweisung entschieden. Als nach dem Wegbringen des Briefs das Mini-iPad endlich wieder genug Strom hatte um mit mir zu reden, hab ich glat eien Überweisung ausgefüllt und sofort abgeschickt.

Damit hat sich das dann hoffentlich erledigt, und mich vor allem 956 Euro und einen Satz Nerven gekostet. Noch mehr Zeit und Nerven wollte ich jedenfalls nicht dafür aufwenden.

Befangzess

Eigentlich sollte ja gestern das Gerichtsverfahren wegen der NSU-Morde losgehen. Das hat es im Prinzip auch, ist aber nicht weit gekommen, weil ziemlich kurz nach Beginn ein Befangenheitsantrag der Verteidiger vorgetragen wurde.Im Kern geht es darum, dass alle Personen mit Ausnahme von Richter und Staatsanwalt auf Waffen durchsucht werden, was Verteidiger nicht lustig finden. Man könnte auch sagen, mit den Durchsuchungen hat der Richter die Verteidiger herausgefordert. Und schon wurde das Verfahren vertagt, weil logischerweise erst entschieden werden muss, ob der Richter das Verfahren überhaupt führen kann, bevor er damit weitermachen kann. Wenn er denn nicht als befangen abgelehnt wird.

Mit dem ganzen Stapel an Ungereimtheiten, die in dem Verfahren jetzt schon aufgelaufen sind, stellt sich mir ja die Frage, ob die Opferfamilien wirklich gut beraten sind, sich daraus ernsthafte Aufklärung der Taten zu erhoffen. Ich glaube irgendwie nicht daran, dass der Richter Geheimdienst-Vertreter in Beugehaft schicken wird, wenn die sich weigern auszusagen, wer wann was wusste, und warum offenbar niemand die Morde verhindert hat.

T-Mahnung

Das ging schnell: Nachdem der Rosa Riese keinen Hehl mehr daraus macht, alle Internetnutzer als Geiseln zu nehmen, um aus Firmen im Internet Geld rauszupressen, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen dem Konzern eine Abmahnung serviert. Begründung: Das auf Schneckentempo reduzierte Netzangebot reiche nicht aus, um das Internetz zu nutzen. Was ja eohl ziemlich genau der Sinn dahinter sein dürfte. Wenn der Konzern nicht binnen zehn Tagen reagiert, wollen die Verbraucherschützer die Frage gerichtlich klären lassen, ob das Verhalten der ehemaligen Bundespost juristisch in Ordnung ist.