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Drosselbot

Große Meldung von gestern: Das Landgericht Köln hätte der Telekom die Erdrosselung der Internetzugänge verboten. Wenn man aber genauer hinsieht, erkennt man, dass die Verbraucherzentrale mit ihrer Klage zwar gewonnen hat, aber der Telekom einen recht einfachen Ausweg gelassen hat. Konkret stören sich die Zentralverbraucher daran, dass die Telekom das 2MBit/s-Angebot mit kurzzeitiger schnellerer Datenübertragung als Flatrate anpreisen. Der Begriff sei irreführend. Wenn ich da nicht irgendwas Wichtiges übersehen habe, reicht es aus, wenn die Telekom den Vertrag als Kostenflatrate oder Festpreis mit Volumenbegrenzung oder Ähnliches bezeichnet, und schon ist formal alles wieder in Ordnung. Das eigentliche Problem in Sachen Netzneutralität (Telekom bevorzugt Daten von Firmen, die dafür zahlen) taucht da gar nicht auf. Ich sehe da im Endeffekt keinen Grund in Freude auszubrechen, eher im Gegenteil.