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UP-Grade

Als ich heute vormittag gelesen habe, dass das UP24 jetzt auch hierzulande erhältlich sein sollte, habe ich spontan entschieden, meine Mittagspause nicht mit Essen zu verbringen. Stattdessen bin ich zum Jungfernstieg-AppleStore gefahren, hab mir da ein UP24 geschnappt, und nach kurzer Drohung mit Bargeld das Gerät mitgenommen. Und weil mir direkt vor der Nase meine Rückfahrt abgehauen ist, habe ich die Packung dann gleich geöffnet, das neue Band ausgepackt, und dann erst das bisherige Band ans iPhone gehängt, um danach festzustellen, dass das UP24 zwar einen Kopfhöreranschluss unter der gewohnten Kappe versteckt, da aber ein zu dünnes Format spielt, als dass es in einem iPhone eingesteckt werden könnte. Also hab ich nochmal die Kurzanleitung rausgeholt und festgestellt, dass das UP24 gar nicht per Direktverbindung eingerichtet werden will, sondern sich die Up-Software das neue Band schon per BlueTooth sucht. Zum Pairing muss man nur an der passenden Stelle mal kurz den Knopf am Band drücken. Der einzige negative Teil ist, dass die Up-App (in ausgesprochen dürfte das komischer klingen) bei der Neueinrichtung davor warnt, dass es damit das bisherige Band vergisst. Wie gut, dass ich das gerade noch eingestöpselt hatte.

Jetzt habe ich gerade mal ein paar Stunden mit dem neuen Band und der App-Integration gehabt, viel habe ich dabei nicht erlebt. Immerhin kann ich jetzt aber auch in ifttt die Up-Trigger ausprobieren, die nur mit dem UP24 Sinn machen (sowas wie: Wenn ich aufwache, oder wenn ich meine Ziel-Schrittzahl für den Tag erreiche). Wie sehr die dauerhafte Bluetooth-Verbindung auf den Akku vom iPhone wirkt, werde ich auch erst beobachten müssen, aber wenn mir das zu viel wird, kann ich die Up-App wie die App vom Fuelband einfach hart beenden, und dann nur zum Sync abends starten. Anders als das Fuelband kann Up ohne iPhone nur keine Aussagen machen, wie viele Schritte er bereits gezählt hat.

ZDFassung

Gestern haben die Bundesverfassungsrichter mal wieder ein Urteil verkündet. Dieses Mal ging es um das ZDF, oder genauer den Staatsvertrag, der die Organisation des Senders festlegt. Geklagt hatten Bundesländer, denen aufgefallen ist, dass es so ein kleines Bisschen komisch war, dass vor einigen Jahren der damalige hessische Ministerpräsident Kotz-Koch (oder so ähnlich) einen leitenden Angestellten des Senders aus dem Amt fegen konnte. Und dazu haben die Richter nun geurteilt und festgestellt, dass der ZDF-Staatsvertrag verfassungswidrig ist. Die Politik hat einen zu starken Einfluss auf die Besetzung der Aufsichtsgremien des ZDF. Die Richter haben den Bundesländern aufgetragen bis Mitte 2015 einen neuen Staatsvertrag in Kraft zu setzen, in dem Politiker nicht mehr als ein Drittel der Personen stellen dürfen in den Gremien. Ob und wie sich das dann konkret auf den Sender auswirken könnte, wird sich wohl erst danach zeigen.