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VDgegen

Eine Meldung aus der '+++EIL+++ Hölle zugefroren'-Ecke: Die Bundesdatenbeauftragte ist zu der Erkenntnis gelangt, dass die Vorratsverdächtigung (von der Regier putzigerweise als 'Höchstspeicherfrist' von mindestens zehn Wochen bezeichnet) verfassungswidrig, und ein Verstoß gegen Urteile vom BVerfG und EuGH ist.

Noch mal langsam und zum Mitmorsen: Andrea Voßhoff (CDU), Verfechterin der verblichenen Vorratsverdächtigung (das ist die, die so ein BVerfG-Urteil abgeräumt hat). Die Frau ist jetzt in ihrer Rolle als Bundesbeauftragte für Daten (den 'Schutz' kriegt sie erst, wenn ich das Gefühl habe, dass sie das ernst meint) das Gesetz vom Verratsspeicher-Maas (im Auftrag von VDSiggi) beurteilt und für einen Bruch befunden von Verfassung (vulgo: Grundgesetz), Urteil vom BVerfG (da war mal was, ja) und EuGH (sinngemäß: verdachtsfreie Speicherung von Daten Aller geht nicht). Oder kürzer: Die Hölle ist zugefroren. Ausgerechnet der Voßhoff habe ich so eine Beurteilung nicht zugetraut. Eben deswegen, weil sie für VDS, Bundeswanze und Co gestimmt hat, während sie im Bundestag als Abgeordnete saß.

Ich hab ja im letzten Podcast schon mal kurz darüber laut nachgedacht, was es mit dem VDS-Gesetz auf sich haben könnte. Entweder ist da irgendwo ein Trick drin, oder das Justizministerium gibt sich viel Mühe, es so verfassungsbrechend wie möglich zu gestalten. Dazu kommt dann noch das Huch-Pfusch-Verfahren, mit dem die Regierungsparteien das durch den Bundestag prügeln, da hat sogar der Normenkontrollrat (eingerichtet von einer gewissen Großen Koalition, die bekannt wurde durch so Gesetze wie VDS) Kritik fallen lassen, weil bei dem ganzen Husch und Pfusch doch glatt die Kosten nicht benannt werden im Gesetzentwurf. Das riecht mir alles zu auffallend lecker verfassungswidrig. Wobei im Bundestag ja nicht nur Vertreter des Justizministeriums rumsitzen, so dass das Gepfusche da damit nicht erklärt werden kann. Aber immerhin zeichnen sich so viele Wege ab, wie das Gesetz noch sterben kann.