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BKeilwidrig

Eine Nachricht, auf die viele Leute schon seit Jahren warten: DasBundesverfassungsgericht hat ein Urteil verkündet über das 2008 geänderte BKA-Gesetz, mit dem seit Jahreswechsel 2008/2009 das BKA Geheimdienst-artige Rechte eingeräumt bekam. Das Gericht urteilt nicht so deutlich, wie ich gehofft hatte, und erklärt das Gesetz für teilweise verfassungswidrig. Im Detail sind die meisten Regeln im Gesetz, zu denen die Richter sich geäußert haben zwar irgendwie blöd, dürfen aber im Kern doch bestehen bleiben. Ihr Fett weg kriegen Regelungen, wie die Erlaubnis, Unverdächtige zu überwachen (geht gar nicht), irgendwelche Daten an irgendwen weiterzugeben (im Inland reicht die Begründung nicht, im Ausland ist es kompliziert), Rechner vollzuverwanzen (da möge der Gesetzgeber bitte den Kernbereich der privaten Lebensführung zur Kenntnis nehmen, und sich irgendwas zu dessen Schutz einfallen lassen. Oh, und kontrolliert wird das bitte gerade nicht von Bundeskriminellen.). Zusammengenommen ist das ein ziemlich vernichtendes Urteil für den damaligen Gesetzgeber. Wer war das noch gleich? Blätter. Oh, eine gewisse CDU-SPD-CSU-Regierung. How convenient.

Nachdem die Richter aber im Gesetz nicht großzügig rumgestrichen haben, geben sie dem Gesetzgeber auf, eine neue Regelung bis Mitte 2018 zu erlassen, also nur wenige Tage nach Bildung der nächsten Regierung. Vielleicht bequemt sich ja auch die aktuelle regierung noch, einen Entwurf für das Gesetz zur nicht-ganz-so-verfassungswidrigen Bundesgeheimpolizei zu schnitzen. Immerhin sind noch gut 1,5 Jahre bis zur nächsten Bundestagswahl. Viel Hoffnung habe ich nach der Vorratsdatenspeicherung da aber nicht.