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Religiurteil

Am Dienstag gab es ein bemerkenswertes Urteil vom Europäischen Gerichtshof zu einem deutschen Thema. Und zwar hatte da eine Frau geklagt, die sich bei einem Diakoniewerk für eine administrative Tätigkeit beworben hatte, und dann abgelehnt wurde, weil sie nicht der passenden Religion (evangelikal) angehörte. Dazu meint der Gerichtshof, dass es kirchlich gesteuerten (und weitgehend von Steuergeldern bezahlten) Firmen zuzumuten ist, zu differenzieren, ob eine angebotene Arbeitsstelle öffentliche Darstellung von Religiösität verlangt, oder ohnehin nicht primär ein religiöses Bild nach außen darstellt. Ich füge da noch hinzu, dass in Zeiten von abnehmender Bedeutung von Religion im Alltag es auch den sich reigiös gebenden Firmen auch gut zu Gesicht stünde, Personen ohne nähere Religionsbindung einzubinden. Sonst kommt irgendwann der Punkt, wo die ganzen religiösen Firmen schließen können, weil die ohnehin nur noch für sich selbst arbeiten. Mal ganz davon abgesehen, dass sich Firmen in evangelikaler oder katholischer Anmaßung ohnehin ziemlich intensive Einflüsse in den privaten Lebensbereich ihrer Angestellen herausnehmen. Das sollten sich mal islamisch geführte Firmen erlauben.