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Erbbook

Und dann war da noch das Gerichtsverfahren, wo sich Eltern den Zugang zum Facebook-Profil ihrer verstorbenen Tochter einklagen wollten, um unter Anderem die Frage zu klären, ob deren Tod vielleicht ein Suizid war. Da hatte zuletzt ein Kammergericht aus Berlin geurteilt, dass die Eltern keinen Zugang bekämen, weil Fernmeldegeheimnis der Kommunikationspartner. Am Donnerstag hat sich der Bundesgerichtshof zu der Sache geäußert: Doch, Facebook muss den Eltern Zugriff auf die Daten geben, denn immerhin wären Briefe ja auch vererbbar, ohne dass man da bei den Absendern nochmal nachfragen müsste.

Was mich an dem Gerichtsverfahren schon früh irritiert hat: Wieso hat Facebook einen Hinweis von sonstwem genutzt, um das Profil der Tochter zu sperren, eine offizielle Todesbenachrichtigung der Eltern lag da ja nicht vor. Und wenn Facebook das Profil nicht schon gesperrt gehabt hätte, als die Eltern dort reinsehen wollten, hätte es das ganze Verfahren nicht mehr gebraucht.