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Fixierteil

Neues vom Bundesverfassungsgericht: Da stand die Frage an, ob in Geschlossenen Einrichtungen (Psychiatrischen Kliniken) Patienten an Armen und Beinen einfach so gefesselt werden dürfen, oder ob das nicht doch nochmal jemand unabhängig entscheiden sollte. Meinen die Richter: Wenn es um kurzfristige Fixierung geht, mag das angehen, aber längere Fesselung ist auch bei ohnehin unfreien Personen nochmal ein harter Eingriff in deren Bewegungsfreiheit, was einem Richter zur Entscheidung vorgelegt werden muss. Da möge der Gesetzgeber doch mal dafür sorgen, dass sich das Gesetz entsprechend ändert.

Als Unbeteiligter klingt das für mich logisch. Allerdings drängt sich mir dann doch die Frage auf, inwiefern in der aktuellen Pflege-Situation jeder Fall einer wie auch immer gearteten Fixierung für mehr als kurzfristig (ich laß da was von 30 Minuten seien die Maximaldauer eines Kurzfrist) einem Richter vorgelegt werden kann. Aber auch die bisherige Kranken- und Altenpflege legt ja schon nur noch oberflächlich Wert auf Grundrechte von Pflegern und Gepflegten.