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UnbrexGH

Das hatte sich schon angedeutet: Der EuGH hat sich mal mit der Frage befasst, unter welchen Umständen ein EU-Ausstieg wie er gerade von den Briten versucht wird, noch zurückgenommen werden kann. Das Ergebnis entspricht der Empfehlung des Generalanwalts dazu: Der Artikel 50 der EU-Verfaassung-die-nicht-Verfassung-genannt-werden-darf sieht eine einseitige Erklärung eines Staates vor, und entsprechend kann der Staat genauso einseitig erklären, dass man es sich anders überlegt hätte.

Damit könnte UK den Brexit also aus EU-Sicht einfach abblasen, und zumindest bei der Mitgliedschaft in der EU würde alles bleiben wie bisher. Okay, die Sonderlocken der Briten sind dann weg, aber die hatte ohnehin kein anderes Land. Wie es aussieht hat die britische Regierung keine Mehrheit im Parlament für den Übergangsvertrag, der neulich ausverhandelt wurde, und so bleiben nur noch das schlimmstmögliche Szenario 'No deal' und die Option 'No Brexit'. Ich habe den ganzen Brexit-Kram ohnehin nie verstanden, insofern würde ich klar auf Absage davon setzen. Aber ich bin keine britische Regierung.