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Posteo-BVerfTeil

Und dann war da noch ein eigenwilliges Urteil des Bundesverfassungsgericht gegen den Mailanbieter Posteo. Grund war eine Verfassungsbeschwerde der Firma, die einem Gerichtsbeschluss nicht nachgekommen ist, IP-Adressen im Zusammenhang mit bestimmten Mails herauszugeben. Das konnte die Firma schlicht nicht, weil man dort die Server so eingerichtet hat, dass im Zusammenhang mit Maileinlieferung und -Abholung IP-Adressen nicht anfallen. Und da hat also das BVerfG geurteilt: Posteo hätte Unrecht, und hätte doch irgendwie IPs rausgeben müssen, zu deren Speicherung sie gar nicht verpflichtet waren. Oder wie es Udo Vetter verwundert feststellt: Als Zeuge ist man eigentlich nicht verpflichtet, selbst Informationen zu ermitteln, die man dann bezeugen könnte. Dagegen verstoßen die Richter in diesem Fall aber. Die Reaktion von Posteo selbst liest sich für mich wie ein großes "Häh?"

Jetzt wäre mal eine gute Gelegenheit für eine Regierung zu entscheiden, ob sie Datensparsamkeit fördert, wie in der Vergangenheit immer gerne auf Reden verkündet, oder Daten das neue Ölleck des 21. Jahrhunderts sein sollen und überhaupt Überwachung ja eh so geil ist. Ich habe da schon einen Verdacht, wie die Politik entscheiden würde.