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Kennzeichenerfassungsbruch

Neues aus dem BVerfG: Da standen Ländergesetze zur Begutachtung an, nach denen Polizeien verdachtsfrei Autokennzeichen scannen, erfassen, abgleichen und speichern dürfen sollten, und die Verfassungsrichter fanden, das darf so nicht bleiben.

Kann mal jemand den Landesgesetzgebern (hier: Bayern, Baden-Württemberg und Hessen) Nachhilfe in Verfassung verpassen? Offenbar sind da größere Kenntnislöcher. Oh, und nachdem da auch schon laut drüber nachgedacht wurde: Wenn Kennzeichen nicht wegen möglicher Verbrecher gescannt werden dürfen, sind die Scanner für sowas wie Fahrverbote mal gleich ganz sinnfrei. Aber vermutlich muss die Botschaft in ein paar Jahren nochmal für den konkreten Fall nachgeschult werden. So Gesetzgeber sind ja schließich bisschen sehr blöd.