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Bevölkerungszentralregister

Mal wieder ein unerbauliches Urteil der Bundesverfassungsrichter: Die haben die Bevölkerungszentralmeldedatenbank, die zum Test mit sämtlichen Daten sämtlicher Bürger schon mal testweise permanent befüllt werden soll, nicht einstweilig verboten. Die Begründung liest sich für mich etwas arg dünn: Die testweise Aufstellung des Datentrogs wäre schon nicht so schlimm, deswegen müsste man das nicht verbieten.

Tja, die Zeit, als ich mich auf die Verfassungsrichter verlassen wollte, ist dann wohl wirklich vorbei. Schade.