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Ungemeinnützigkeit

Am Dienstag letzter Woche gab es noch ein Gerichtsurteil eines Finanzgerichts, nach dem Einem Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde. Der Verein in dem Fall ist attac, womit ich die titelgebende Forderung nach einer Tobin-Steuer, aka Finanztransaktionssteuer verbinde. So eine Gemeinnützigkeit hat vor allem Steuervorteile, insofern als derartige Verene von bestimmten Steuern begünstigt oder sogar befreit sind. Die Begründung des Gerichts laut den Berichten, die mir begegnet sind, ist auch noch lustig: So stellten die Kampagnen des Vereins keine politische Bildungsarbeit dar, sondern wollten Politische Meinung beeinflussen. Da stellt sich doch direkt die Frage, inwiefern Parteinahe Lobbyingvereine oder so Kram wie INSM oder die Mont-Pelerin-Society (danke, Anstalt, die den Lobbyclub in meine Aufmerksamkeit gebracht haben) denn nicht Meinung bilden wollten. So richtig offensichtlich ist das ja nicht. Und natürlich kamen nach dem Urteil gleich Hinterbänkler der rechtsextremen Regionalpartei in der Regierung aus dem Gebüsch und haben ein Verbot der Umwelthilfe verlangt, die ja gerade damit öffentlich auffällt, Gesetzeseinhaltung durch diverse Klagen zu erzwingen. Kann eigentlich mal jemand prüfen, ob der Partei nicht auch eine gemeinschädliche Vereinigung angehört, deren steuerliche Begünstigung zeitnah geprüft werden sollte?