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Abmahnschaffung

Lustige Idee der Bimbesregierung: Man wolle Abmahnunwesen abschaffen. Dazu gibt es einen Gesetzentwurf, den das Gruselkabinett gerade zu einem Papierflugzeug gefaltet und in Richtung Bimbestag abgeworfen hat. Oder wie es in den Medien heißt: Das Kabinett habe den Gesetzentwurf verabschiedet, und jetzt müssten nur noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Die Gesetzgebung funktioniert nur genau andersrum. Die Regier hat also ein Papier, was mal ein Gesetz werden soll irgendwo bei ihren Fraktionen im Bimbestag eingeworfen, und dann flattert das da ne Weile rum, bis am Ende vielleicht mal ein Gesetz daraus wird.

Wenn ich nun lese, die Regierung wollte das Abmahnunwesen einfangen, fällt mir spontan die Idee ein, dass man doch das tun könnte, was überall sonst üblich ist: Wenn jemand meint, anwaltlich ohne Auftrag tätig zu werden, zahlt natürlich nicht derjenige, ohne dessen Auftrag der Anwalt tätig geworden ist, sondern der Anwalt, oder wer auch immer den beauftragt hat. Das macht die Regier natürlich nicht. Der Meldung kann ich nicht entnehmen, wie das tolle neue Gesetz funktionieren soll, wenn es denn mal ein Gesetz wird, aber eine Abschaffung der Kostenpflicht lese ich da nicht. Dass das Konzept der 'einfachen Fälle' aus dem letzten Gesetz nicht funktioniert, dürfte ja auch bei der Regier schon bemerkt worden sein. Denn da erklären Anwälte in ihren Massenabmahnungen einfach pauschal, der jeweilige Einzelfall sei eben nicht einfach, weil. Reichlich dünn.