Skip to content

Justizmüllgesetz

Nach den Innenterroristen hat auch die Bundesinjustiz noch einen geistigen Dünnschiss abgelassen, und zwar gibt es da einen Gesetzentwurf, der unter dem Vorwand, man wolle "Hasskriminalität" bekämpfen (früher fingen so absurde Gesetze mit Terror an, siehe die Bundeswanze) sollen Internetverbinder und Websewitenbetreiber verpflichtet werden, alle möglichen Daten zu sammeln und auf Anfrage herauszugeben. Zu den herauszugebenden Daten zählen dann nicht nur genutzte IP-Adressen (die sind in Mobilnetzen mit Carrier-Grade NAT ohnehin nicht eindeutig), sondern gleich noch die verwendeten Ports (was je nach Nutzungsintensität ganz schnell ganz viele Datensätze werden können), und wenn die Firmen schon mal dabei sind, dürfen sie auch gleich noch Passwörter rausrücken. Das sind nur dummerweise Daten, die kein Webseitenbetreiber nach Stand der Technik speichern darf, weil sonst die DSGVO mit saftigen Strafandrohungen fuchtelt. Oder anders ausgedrückt: Das Justizministerium will, dass Gesichtsbuch und Co EU-Recht brechen, wegen "Hasskriminalität". Na, danke auch.