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VerfassND

Apropos BND: Zu dem hat sich letzte Woche das Bundesverfassungsgericht geäußert, und im Kern das festgestellt, was schon zu hoffen war: Die Spionage, die der Bundesrechtsfreie Raum anstellt, ist verfassungswidrig. Denn, anders als die Schnüffler glauben, gelten Dinge wie das Fernmeldegeheimnis nicht nur dann, wenn sich alle Beteiligten ständig auf dem Erdboden in Deutschland aufhalten.

Dabei ist das BND-Gesetz doch gerade während des NSAUA geändert worden, um all das zu erlauben, was der BND zwar nicht durfte, aber trotzdem gemacht hat. Spannendes Detail: Der gerade zum BVerfG-Vorsitzden aufgestiegene Richter Harbart hat übrigens als Abgeordneter genau die Änderung mitbefürwortet.