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Kontoinhaberinteilin

Erinnert ihr euch noch an 2018, als eine Kundin sich beschwert hat, weil ihre Sparkasse auf einem bestimmten Vordruck von 'Kontoinhaber' sprach, wodurch sie sich nicht angesprochen gefühlt hätte? Der Bundesgerichtshof befand dazu, dass sie damit leben müsse. Aber die Frau hatte offensichtlich immer noch zu viel Zeit und Geld, und verfassungsbeschwerte sich, wo letzte Woche ihr mitgeteilt wurde, dass dem Gericht nicht erkennbar sei, inwiefern die vorgedruckten Formulare sie einschränken würden. Und damit wurde die Verfassungsbeschwerde dann abgelehnt. Es steht natürlich weiteren Inhaberinnen von Kontinnen frei, sich mit ähnlichen Beschwerinnen bei den Richterinnen zu beschweren, aber eine etwas ausgefeiltere Argumentation als in diesem Fall wäre dann schon zu empfehlen.