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Schnüffografie

Wenn ich hier schreibe, dass mal wieder ein Ministerium nach noch mehr Überwachung verlangt, denkt ihr bstimmt auch zuerst an das Bundesministerium für Drinnen, Bau und Dahoam (verkürzend auch gerne als Innenministerium bezeichnet). Das ist in diesem Fall überraschenderweise mal nicht dasjenige, was mehr überwacht wissen will. Sondern dieses Mal ist es das Ministerium für Justiz, was seit dem Wechsel der Ministerin wirklich nicht mehr mit vielen positiven Meldungen in meinem Gedächtnis haften geblieben ist. Dieses Mal geht es um secualisierte Gewalt gegen Kinder, bei deren Darstellungen (gemeinhin als "Kinderpornografie" bezeichnet) noch mehr kriminalisiert werden sollen, und wo auch die Rechnervollverwanzung möglich werden soll.

Bei Rechnerverwanzung fällt mir ja ganz laienhaft eine einfache Verteidigung ein: Kann die Strafverfolgung gerichtsfest belegen, dass die nach der forensischen Analyse eines real beschlagnahmten Rechners gefundenen Dateien nicht von der Wanze oder einer dritten Partei dort abgelegt wurden? Denn immerhin hat die Wanze ja ein Loch in den rechner genutzt oder geöffnet. Und damit würde ich da darauf drängen, so einen offensichtlich untauglichen Beweis vom gericht verworfen zu bekommen. Wobei ich da nichts von bisher gelaufenen Verfahren mitbekommen habe. So laut, wie die Schnüffler nach Rechnerverwanzung seit Jahren brüllen, müsste es doch langsam mal Verfahren geben, wo auch verwanzte Rechengeräte als Beweis genutzt werden sollten.

Übrigens: Wenn die Verteidigungsstrategie verfangen würde, dürften solide Ermittler darum bitten, diese Wanzen doch bitte nicht in der Nähe ihrer Verfahren zu halten. Die würden dann ja Beweise vernichten.