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Atomfassungsbruch

Letzte Woche hat das Bundesverfassungsgericht sich zu einer Klage von Vattenfall ins Benehmen setzen müssen, und festgestellt, dass die Regierung schon seit mehreren Jahren die Entschädigung der AKW-Betreiber für den Atomausstieg nicht verfassungskonform geregelt hat. Das ist für mich überraschend, hat doch die Merkel-Regierung vor zehn Jahren erst beschlossen, den damals geltenden Atomausstieg sein lassen zu wollen, um dann nach Fukushima doch wieder aus der Atomkraft aussteigen zu wollen. Und dabei haben die Betreiber der längst abgeschriebenen Kraftwerke offenbar Ansprüche erhalten, die der Staat nicht sauber auszahlt. Die übrigens ohne die Atomverlööngerung nicht extra entstanden wären.