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VDSachten

Meldung aus der 'gut, dass das nochmal bestätigt wird'-Ecke: der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat die verschiedenen Urteile des EuGH zur verdachtsfreien Verbindungsvorratsdatenspeicherung (Dummsprech der Regierung: Höchstspeicherfrist von mindestens mehreren Wochen) gelesen, und kommt zusammenfassend zum Schluss, dass die Speicherung eher so gar nicht geht. Gut, das stand jetzt sinngemäß in jedem der Urteile, aber vielleicht nimmt irgendwer zur Kenntnis, was die Richter schon seit Jahren sagen. Mal davon abgesehen, dass es nie um die Datenspeicherung gehen kann, denn die Verbindungsdaten geben Provider ohne Gesetz seit langem raus. Theorie, die ich dazu gelesen habe: es geht um noch mehr Überwachung, die nur ermöglicht werden soll.