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Bestandsfassungsverbruchung

Meldung aus der 'hatte irgndwer was Anderes erwartet'-Ecke: Die Reagierung, die ja die Bestandsdatenauskunft noch ausdehnen wollte, hat da ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht gefangen, womit wesentliche Teile der schon geltenden Bestandsdatenauskunft kassiert wurden. Das ist ja dann sogar dem Herrn Eikonal-Foltermeier aufgefallen, der das neue Gesetz nicht unterzeichnet hat, was ja von Anfang an dem Urteil, und damit der Verfassung, nicht entsprechen würde. Die Reagierung hat jetzt eine Pfusch-Änderung gepfuscht, mit der eigentlich nur der verfassungsbrechende Zustand behoben werden sollte. Aber wenn man schon mal gerade am Text rumändert, warum sollte man die Ausdehnung der Bestandsdatenauskunft nicht gleich noch weiter ausdehnen? Bis die Verfassungsrichter das neue Gesetz kassieren, kann es immerhin ein paar Jahre dauern...