Skip to content

Strafverdatung

Eine (nicht nur) juristisch spannende Frage stellen Daten dar, die die Exekutive über mehr oder weniger offene Mittel erlangt hat. Der Heise-Ticker befasst sich beispielsweise mit den Daten, die französische Personen aus Encrochat geholt haben wollen. Da darf man durchaus die Frage stellen, ob Daten gesammelt werden dürfen von Personen, deren vermutliche Identität erst einige Zeit nach der Datensammlung irgendwie ermittelt wird. Ein verwandtes Problem stellt sich auch in Fällen, wo die Polizei Geräte verwanzt hat, und dummerweise keine Beweise außerhalb dessen hat, was die Wanzen aus den informationstechnischen Systemen ausgeleitet haben. Ich hoffe immer noch, dass Verteidiger die Strafverfolger da so lange vor Gericht jagen, bis die zugeben müssen, dass sie in keinem der Fälle jemals beweisen können, dass die Daten, die sie da irgendwo haben auch wirklich nachweislich nicht von irgendwem manipuliert worden sein können. Denn alleine die Tatsache, dass die Geräte verwanzt wurden, beweist ja, dass sich jemand entgegen dem Willen der Besitzer der Geräte zu diesen Zugang verschaffen konnte. Und der Beweis, dass das niemand sonst getan haben kann, dürfte ziemlich schwer zu erbringen sein. In Indien wollen Forschende schon Wanzen gefunden haben, die 'Beweise' platzieren.

In meiner Wunschvorstellung müssten so ein paar Verfahren lautstark platzen, damit die Strafverfolger dann begreifen, dass der Einsatz von Wanzensoftware nur dazu führt, dass sie da gar keine Beweise draus erlangen können. Das könnte dann vielleicht mal dazu führen, dass die ständig erweiterten Schnüffelbefugnisse mal wieder eingefangen werden könnten. Es gab ja mal eine Trennung von Geheimdiensten (dürfen alles wissen, aber niemanden in den Knast bringen) und Polizei (dürfen nicht alles wissen, aber Leute in den Knast bringen) gab. Wenn die Polizei inzwischen alles wissen darf, vermisse ich die klare Abgrenzung zu Geheimdiensten.