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Mordacht

Und dann meldet sich mal ein Kriminologe zur ersten Tötung von Dortmund durch Staatsvertreter zu Wort, und argumentiert, die Täter, der unstreitig tödlichen Tötungshandlung (gemeinhin mindestens als Körperverletzung mit Todesfolge, im Amt zu ahnden) könnten sich nicht darauf berufen, sich notgewehrt zu haben, als einer von ihnen mit Maschinengewehr bewaffnet das Opfer erschoss. Vielmehr wäre durch den Einsatz eines Taser dem Opfer so starker Schmerz zugefügt worden, dass der sich aus der Sitation zu befreien suchte, und eben nur in Richtung der Täter bewegen konnte. Eine Anklage wegen Totschlags oder sogar Mordes erscheint in der Situation wohl angemessen. Von irgendwelchen Drogen, von denen die Täter noch fantasiert hatten, ließen sich jedenfalls keine Spuren beim Opfer finden, und die Täter sind ja noch tagelang (immer noch?) frei rumgelaufen. Ich wage es ja immer noch nicht darauf zu hoffen, dass Gerechtigkeit gewinnen könnte, und Staatsvertreter, die eine Person umbringen, dafür mit Strafe rechnen müssten, aber lasse mich vielelicht einfach überraschen.

Oh, übrigens: Diese eine Tötung durch Polizei war ja längst nicht die einzige Geschichte, wo nach Kontakt zur Polizei Menschen einen nicht-lebenden Zustand einnahmen, also möglicherweise umgebracht wurden. Von intensiveren Untersuchungen lese ich so wenig in den Nachrichten...