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Rausgehverbotbot

Meldung aus der 'das fällt aber früh auf'-Ecke: Das Bundesverwaltungsgericht hat letzte Woche geurteilt, dass die Rausgehverbote in Bayern unverhältnismäßig gewesen wären. Also die, die während der ersten Runde Corona-Beschränkungen galten, im Frühjahr 2020. Das war zwar nicht das erste Urteil, aber das bis dahin höchste Gericht. Nicht ganz klar ist, welche Auswirkungen ein Urteil jetzt noch haben kann, plant doch im Moment niemand an neuen Corona-Maßnahmen. Und selbst wenn nochmal irgendwas gegen eine Pandemie gemacht werden müsste, wird sich die gesamte Politiker-Kaste wieder darauf berufen, nicht mit fertigen Plänen bewaffnet zu sein. Als wäre das was Gutes, wenn man keine Pläne gegen Pandemien hat.