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Jallunteil

Und dann war da noch ein Grund, Zweifel an der Rechtstaatlichkeit zu haben: Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich geurteilt, dass die Einstellung aller Verfahren wegen der Tötung von Oury Jalloh kein Verstoß gegen Grundrechte wäre. Dabei gibt es zumindest Grund zur Annahme, dass der Mann ermordet wurde, als er 2005 in einer Polizeizelle verbrannt ist. Gerichte haben sich mit der Ermittlung nicht so richtig nachhaltig befasst, und nun haben die Verfassungsrichter das auch noch für in Ordnung befunden, womit also innerhalb deutscher Gerichte nicht mit einer Lösung mehr zu rechnen ist. Aber Mord würde ja nicht verjähren, tönt es von Leuten, die sich damit schmücken, damalige Sekretärinnen aus KZs noch vor Gericht zu bringen. Wie das zum Fall Oury Jalloh passen soll, weiß ich nicht.

Apropos Tötungen und Polizei: Da gab es neulich eine Meldung, dass die Polizeien gar keien Ahnung haben, wie viele Leute nach Kontakt zu ihnen plötzlich nicht mehr lebten. Wie überaus konvenient, dass die Polizei gar keine Zahlen hat, wie viele Fälle von Tötung man mal genauer betrachten sollte. Aber, hey, auf der Packung steht was von Rechtsstaat, das wird schon stimmen.