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BVerfDS

Meldung aus der 'da lag noch was'-Ecke: Das Bundesverfassungsgericht hat ein paar Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung weggeräumt, weil die ja ohnehin nicht gelten kann, seit der EuGH geurteilt hat, dass eine verdachtsfreie Speicherung nicht mit EU-Recht vereinbar wäre. Das ist also keine inhaltliche Betrachtung, sondern rein über die Formalie 'gilt eh nicht, kann das Verfahren auch weg' entsorgt. Wenn jetzt noch bei den Politikern ankäme, dass die sich Forderungen nach verdachtslosen Daten klemmen können...