Encronicht
Meldung aus der 'da hätte ich lieber eine inhaltliche Begründung haben wollen'-Ecke: das Bundesverfassungsgericht weigert sich, Verfassungsbeschwerden zu Encrochat zur Entscheidung anzunehmen.
Da gab es aus Frankreich Daten, von denen behauptet wurde, sie würden bestimmte Straftaten beweisen. Nicht behauptet wurde, dass dabei deutsche Gesetze zur Ermittlung von Beweismitteln eingehalten worden wären. Fragen, ob das dann zulässig wäre, werden nun eben nicht geklärt werden, weil eben die Richter sich nicht inhaltlich äußern. Schade.