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EkliMR

Meldung vom 9.: Wenn ein Land zu wenig tut, um die Klimakatastrophe zu verhindern, kann das ein Verstoß gegen Menschenrechte sein. So urteilte das Gericht namens Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte. Damit darf das immer noch gern geübte Nichtstun dann weniger attraktiv werden.